Windows Server 2025 Standard
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Windows Server 2025 Standard
Leistungsstark und sicher – ideal für professionelle Server-Umgebungen
Erleben Sie die neueste Generation der Serverbetriebssysteme mit Windows Server 2025 Standard. Basierend auf Windows 11 bietet dieses Betriebssystem hohe Stabilität und überragende Sicherheit. Softwarewelt24 ermöglicht Ihnen den Erwerb der notwendigen Lizenzen einfach und günstig. Auch die benötigten Zugriffslizenzen (CALs) für Benutzer und Geräte können Sie bei uns bequem und individuell bestellen.
Das Lizenzmodell für Windows Server 2025 Standard verstehen
Als eines der führenden Betriebssysteme für Server-Umgebungen baut Windows Server 2025 auf dem modernen Windows 11-Interface auf. Sie haben die Wahl zwischen der grafischen Benutzeroberfläche und der ressourcenschonenden Core-Installation ohne GUI. Eine Besonderheit des Lizenzmodells ist die Core-Lizenzierung. Statt das Produkt selbst zu lizenzieren, werden die Prozessorkerne Ihres Servers lizenziert. Für jede Server-Umgebung ist dabei mindestens eine Lizenz für zwei Kerne notwendig. Zusätzlich gibt es feste Lizenzanforderungen, wie etwa mindestens 8 Kerne pro virtueller Umgebung und 16 Kerne pro physischer Umgebung. Unser Team steht Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Neuerungen von Windows Server 2025 Standard auf einen Blick
- Hotpatching: Installieren Sie Patches und Updates im laufenden Betrieb, ohne Neustart – für eine unterbrechungsfreie Nutzung.
- Verbesserungen im Active Directory: Erweitern Sie die Funktionen und profitieren Sie von sichereren, verschlüsselten Verbindungen.
- Optimierung von Hyper-V: GPU-Partitionierung und erweiterte Prozessorunterstützung für eine verbesserte Virtualisierung.
- Neues Windows 11-Design: Bietet eine moderne, benutzerfreundliche Oberfläche, inklusive Bluetooth-Unterstützung für Peripheriegeräte.
Windows Server 2025 Standard – jetzt günstig bei Softwarewelt24 kaufen
Sichern Sie sich eine Lizenz für Windows Server 2025 Standard direkt bei Softwarewelt24 und profitieren Sie von einem schnellen und zuverlässigen Service. Nach dem Kauf erhalten Sie Ihre Lizenz innerhalb von maximal 30 Minuten per E-Mail – inklusive aller Aktivierungsdaten und einer klaren Anleitung. Unser erfahrenes Support-Team steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie unseren Live-Chat, die Hotline oder unser Kontaktformular, um schnelle und kompetente Unterstützung zu erhalten.
Systemanforderungen
- Prozessor: 1,4 GHz 64-Bit-Prozessor (x64) mit mindestens 2 Kernen
- Arbeitsspeicher: Mindestens 2 GB RAM
- Festplattenspeicher: Mindestens 32 GB freier Speicherplatz
- Netzwerk: Gigabit-Ethernet-Netzwerkadapter
- Grafikkarte: Unterstützung für Bildschirmauflösungen ab 800 x 600
- Firmware: UEFI 2.3.1c oder höher mit Secure Boot
- Zusätzliche Anforderungen: Internetverbindung für Updates und Cloud-Dienste
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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