Windows Server 2012 Standard
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:GO-400-400
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
Lieferzeit: 5 - 30 Minuten
- 30 Sekunden nach Bestellung verfügbar
- Sichere Bezahlung
Windows Server 2012 Standard: Das günstige Multitalent
Windows Server 2012 Standard erschien als Nachfolger von Windows Server R2. Es ist das erste Server-Betriebssystem von Microsoft, das zur aktuellen Generation der entsprechenden Software-Lösungen gezählt wird. Dadurch, dass es bereits seit einigen Jahr auf dem Markt ist, überzeugt es durch ein starkes Preis-Leistungsverhältnis. Nutzer, die Windows Server 2012 Standard kaufen, erhalten im besten Sinne eine Multitalent, das von allen Kinderkrankheiten und Bugs befreit ist. Es leistet zuverlässig erstklassige Dienste.
Windows Server 2012 Standard kaufen: Die wichtigsten Features
- Übersichtlicher Task-Manager
- Cloud-Anbindungen
- Neuartige Benutzeroberfläche
- Virtualisierungen
- Vereinfachte Verwaltungsarbeiten
- SMB 3.0 für schnelleren und einfacheren Zugriff auf freigegebene Daten
Windows Server 2012 Standard ist für Touchscreens optimiert
Windows Server 2012 ist als Server-Betriebssystem das Pendant zu Windows 8. Die für Touchscreens optimierte Kacheloptik ist entsprechend auch hier zu finden. Nützlich ist dies beispielsweise für alle Anwender, die in Rechenzentren über Tablets Einstellungen vornehmen möchten oder über ein Mobilgerät per Remote-Verbindung arbeiten. Wer keinen Touchscreen benötigt und/oder die Kacheloptik nicht schätzt, kann sich aber auch für die sogenannte Core-Ansicht entscheiden. In diesem Fall erscheint die „klassische“ Windows-Optik.
Einfacher und schneller arbeiten
Windows Server 2012 Standard bietet verschiedene Tools, durch die Anwender einfacher und schneller arbeiten können. Der neuartige Task-Manager kategorisiert die laufenden Prozesse beispielsweise. Durch PowerShell 3.0 können Systemeinstellungen besser angepasst werden. Internet Information Service 8.0 unterstützt beim Management von Extended-Validation-Zertifikaten. Diese können spürbar einfacher ersetzt bzw. erneuert werden.
Virtualisierungen und Cloud-Anbindungen
Nutzer, die Windows Server 2012 kaufen, können problemlos virtuelle Maschinen aufsetzen. Microsoft hat hierfür eine neue Version von Hyper-V integriert. Mit an Bord sind auch weitreichende Cloud-Anbindungsmöglichkeiten. Der Server kann durch eine entsprechende Verbindung beispielsweise in Azure gesichert werden. Anwender können mit der Standard-Version von Windows Server 2012 zwei physische sowie virtuelle Instanzen betreiben. Dieses Lizenz-Modell ist deshalb hervorragend für kleine sowie mittlere Unternehmen geeignet, die nur auf eine gemäßigte Virtualisierung vertrauen.
Sicher Daten verwalten
Windows Server 2012 verfügt in der Standard-Version überdies über eine dynamische Zugriffssteuerung („Dynamic Access Control“). Diese gestattet es, Daten deutlich sicherer als in den Vorgängerversionen zu verwalten. Sie schränkt beispielsweise ein, auf welche Dateien Meta-Daten und Hintergrundapplikationen zugreifen dürfen. Dabei geht das System intelligenter als bislang vor. Früher konnten Zugriffsrechte z.B. versehentlich dadurch freigegeben werden, indem Dateien in neue Ordner verschoben worden. Diese Schwachstelle beseitigt Windows Server 2012. Es unterstützt dabei die Dateisysteme ReFS sowie NTFS.
Systemanforderungen - Windows Server 2012 Standard | |
---|---|
Prozessor | 1.4 GHz 64-bit EMT64 oder AMD64, Quad-Core empfohlen |
Arbeitsspeicher | 512 MB ECC unterstützte Memory Module und 800 MB für VM-Installationen |
Festplattenspeicher | für den Core 32 GB, für die GUI weitere 4 GB |
Windows Server Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Windows Server 2012
✔ Windows Server 2016
✔ Windows Server 2019
✔ Windows Server 2022
Schritt 1:
Geben Sie Ihre Sprache und andere Einstellungen ein und klicken Sie auf "Weiter".
Schritt 2:
Wählen Sie nun die Server-Version aus, welche Sie installieren möchten und klicken Sie auf "Weiter".
Schritt 3:
Wählen Sie "Benutzerdefiniert: nur Windows installieren (für fortgeschrittene Benutzer)" aus, um das Betriebssystem zu installieren.
Schritt 4:
Wählen Sie die passende Festplatte aus, auf der das Betriebssystem installiert werden soll und klicken Sie auf ,,Weiter".
Schritt 5:
Warten Sie bis die Installation abgeschlossen ist. Gegebenenfalls müssen Sie ein neues Kennwort für das System vergeben.
Das neue Kennwort muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Groß- und Kleinschreibung
2. Mindestens eine Zahl
Klicken Sie nach der Eingabe des Kennworts auf ,,Fertig stellen".
Schritt 6:
Nach einer erfolgreichen Installation müssen Sie die Eingabeaufforderung öffnen. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Klicken Sie auf ,,Start", geben Sie ,,cmd" ein und führen Sie es als Administrator aus.
Möglichkeit 2:
Drücken Sie die Tastenkombination [Windwows]-Taste und [R]. Geben Sie nun ,,cmd" ein und bestätigen es mit ,,OK".
Schritt 7:
Geben Sie in der Eingabeaufforderung ,,slmgr /ipk XXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX" ein und drücken Sie auf "Enter".
Wichtig: Ersetzen Sie die XXXXX durch den von Ihnen erworbenen Produktschlüssel!
Schritt 8:
Geben Sie den folgenden Befehl "slmgr /ato" ein und drücken Sie auf "Enter".
Dadurch wird der installierte Produktschlüssel aktiviert.
Schritt 9:
Sie können unter ,,Systemsteuerung → System und Sicherheit→ System" die Aktivierung nochmals prüfen
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert!
Wichtig! Sollten Sie bei der Aktivierung auf Probleme stoßen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre installierte Windows Server Edition mit dem erworbenen Produktschlüssel übereinstimmt.
Wenn Sie beispielsweise eine Windows Server 2019 Evaluation Version installiert haben, können Sie diese Version nicht ohne weiteres mit einem Produktschlüssel einer Standard Version upgraden bzw. aktivieren.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.