Microsoft Access 2013
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Access 2013 ist ein umfangreiches Datenbankprogramm
mit dem Sie Wissen bemerken, verwalten und dann entweder offline oder mittels Internet veröffentlichen. Sie können Access 2013 nutzen, um winzige Datenquellen für die persönliche Verwendung zu entwickeln, auch wie ausgiebige Vorhaben in Firmen. Indem Sie Microsoft Access 2013 mit Artikeln wie Office 365 und/oder SharePoint vernetzen, teilen Sie Ihre fertigen Datenquellen mit weiteren Nutzern und Mitarbeitern - flott, unkompliziert und an jedem beliebigen Ort.
Effiziente Datenbankverwaltung mit Microsoft Access 2013
Mittels Microsoft Access 2013, das ein Teil des Office-Pakets ist, entwerfen Sie Datenbanksysteme, Formulare oder gleichfalls ausgiebige Berichte. Hierbei wählen Sie aus einer großen Anzahl von Vorlagen, die mit Microsoft Access 2013 ausgeliefert werden, die für Sie richtige Schablone (wie zum Beispiel Kontaktdatenbanken, Aufgabenverwaltung, Problemverfolgung oder Projektmanagement). Anderweitig anlegen Sie in Microsoft Access 2013 eine leere, restlos nach Ihren speziellen Erfordernisse generierte Datenbank, die Sie frei individualisieren können.
Verlieren Sie etwa weitreichende Kunden-Kontaktdaten keineswegs aus den Augen, indem Sie Ihren Geschäftspartnern in Access 2013 Bilder, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und alternative Wissen zuweisen. Alle für Ihren Alltag relevanten Wissen verwalten Sie in Microsoft Access 2013 intuitiv, unmittelbar und überschaulich. Erstellen Sie entsprechend wie in Excel Tabellen, die sämtliche für Sie wichtigen Informationen enthalten und fügen Sie Wissen aus Bilder oder PDF-Dateien mit diversen Mausklicks in das Datenbankprogramm ein.
Wichtige Funktionen in Microsoft Access 2013:
- Verwalten Sie Datensammlungen jeder Gattung: von Projekten über Aufgabenlisten und Kontaktdatenbanken bis zur Erfassung von Vermögenswerten oder der Nachverfolgung von Warenbeständen.
- Verwenden Sie eine berühmte, aus sonstigen Office-Produkten etablierte Oberfläche binnen der Arbeit mit Microsoft Access 2013.
- Teilen Sie Ihre Datensammlungen und gestalten Sie gemeinschaftlich mit Kollegen an Dokumenten über Office 365- oder SharePoint-Anbindung für das komplette Datenbankprogramm.
- Generieren Sie relevante Datenbanktypen binnen weniger Sekunden anhand der Integration neuer Vorlagentypen, welche die häufigsten Bereiche der Application abdecken.
- Importieren Sie abrufbereite Datensätze und fügen Sie sie in das Datenbankprogramm ein - aus Bilder, PDF-Dateien, Excel-Dokumenten, SQL-Datenbanken und homogenen Quellen.
- Verwenden Sie Access 2013, um wie gleichfalls kurze Berichte zusammenzufassen als genauso weitreichende, für den alltäglichen Ablauf elementare Datenbanksysteme zu erzeugen und zu verwalten.
Individuelle Web-Access-Apps in MS Access 2013
Sollten Sie auf die Mitarbeit mit Ihren Kollegen angewiesen sein, entwerfen Sie mit Access 2013 ganz leicht leistungsstarke Web-Access-Apps: Komplette Datenbankstrukturen und sämtliche benötigten Formulare, um Informationen hinzuzufügen oder zu bearbeiten, sind in diesen Anwendungen in Microsoft Access 2013 gleich eingebaut wie die von der Desktop-Software prominenten Bearbeitungsbefehle. Diese über das Netz lauffähigen Applikationen wirken in jedem beliebigen Browser - gleichfalls wenn Access 2013 nicht auf dem Endgerät des Empfängers der Datenbank-App eingerichtet ist.
Microsoft Access 2013 gestattet dies über eine Anbindung an Office 365 und/oder SharePoint, von wo aus Sie verbunden mit Kollegen mit diesem Datenbankprogramm wirken können. Indem Ihnen Access 2013 dieselbe Benutzeroberfläche offeriert wie weitere Apps aus der Büro 2013-Serie, wird Ihnen die Fabrikation neuer Datensammlungen binnen weniger Minuten gelingen. Sie wollen existierende Datensammlungen in Microsoft Access 2013 aufnehmen? Das Datenbankprogramm gestattet den Import aus Excel-Dokumenten oder SQL-Datenbanken für akkurat diesen Einsatzzweck.
MICROSOFT ACCESS 2013 - SYSTEMANFORDERUNGEN
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
32-Bit-Produkte von Office 2013 werden unter den folgenden Windows-Betriebssystemen unterstützt:
64-Bit-Produkte von Office 2013 werden nur unter den folgenden Windows-Betriebssystemen unterstützt:
*Windows Server 2008 R2 ist nur in der 64-Bit-Architektur verfügbar **Windows Server 2012 ist nur in der 64-Bit-Architektur verfügbar |
Prozessor |
x86- oder x64-Prozessor mit mindestens 1 Gigahertz (GHz) und SSE2-Befehlssatz |
Arbeitsspeicher |
1 GB RAM (32-Bit); 2 GB RAM (64-Bit) |
Festplattenspeicher |
3 GB |
Grafikkarte |
DirectX 10-Grafikkarte erforderlich und eine Anzeige mit einer Auflösung von mindestens 1024 x 576 |
Soundkarte | k.A. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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