Windows Server 2019 Standard
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Artikel-Nr.:SW-200-200
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Windows Server 2019 Standard: Die beste Lösung für Infrastruktur-Szenarien
Im Oktober 2018 erschien Windows Server 2019 Standard und löste die 2016er Version der Software als Betriebssystem für Netzwerke um. Microsoft gelang es, die neueste Lösung deutlich zu verbessern. Nutzer, die Windows Server 2019 Standard kaufen, erhalten Zugriff auf zahlreiche bislang unbekannte Tools, profitieren von einer verschlankten Benutzerführung und können bestehende Server-Umgebungen einfacher denn je an Cloud-Systeme anbinden. Windows Server 2019 eignet sich deshalb ideal für Infrastruktur-Szenarien aller Art. Es ist zugleich eine große Hilfe bei Arbeitsvorgängen mit Sharepoint und SQL Server.
Windows Server 2019 Standard kaufen: Die wichtigsten Funktionen auf einen Blick
- Verbesserung der virtuellen Maschinen (VMs)
- Insights als Monitoring-Tool
- Optimierte Sicherheitsvorkehrungen
- Unterstützung hybrider Cloud-Szenarien durch „Honolulu“
- Vereinfachter Umgang mit Containern für Entwickler
- Programme oder den gesamten Desktop unter Anwendern teilen
- Einfachere Verwaltung durch das neue Windows Admin Center
Windows Server 2019 Standard ist einfacher
An vielen Stellen wurde Windows Server 2019 Standard im Vergleich mit den Vorgänger-Versionen deutlich vereinfacht. Die Einarbeitungszeit für neue Anwender sinkt deshalb beträchtlich. Das Windows Admin Center ist hierfür das augenfälligste Beispiel: Es ist browserbasiert und in der klassischen Microsoft-Designsprache gehalten. Wer beispielsweise unter Windows 10 Systemeinstellungen verändern kann, hat kaum Mühe, mit dem Admin Center zu arbeiten.
Für eine ähnlich starke Vereinfachung sorgt die Möglichkeit, einen eingebundenen Rechner als Remote Desktop Session Host (RDSH) zu nutzen. Programme, die auf Windows basieren, oder sogar der gesamte Desktop können auf diese Weise problemlos mit den anderen Anwendern im Netzwerk geteilt werden.
Optimierte Überwachung durch Insights
Der Server-Betrieb muss durchgehend überwacht und analysiert werden, um auf Probleme zeitnah reagieren zu können. Nutzer, die Windows Server 2019 Standard kaufen, erhalten hierfür ein neues Tool in Gestalt von Insights. Dieses ist mit „Machine Learning“ ausgestattet. Dies bedeutet, dass Insights die Anwender beobachtet und dabei lernt, was diesen wichtig ist und wie Probleme gelöst werden. Das Tool wird durch diese Fähigkeit im Laufe der Zeit immer leistungsfähiger. Es kann beispielsweise selbständig zuverlässige Prognosen zur Stabilität und Leistung des Servers abgeben.
Mit „Honolulu“ zur hybriden Cloudlösung
Bereits 2017 stellte Microsoft „Honolulu“ vor, das in Windows Server 2019 als Werkzeug enthalten ist. Das Tool dient dazu, bestehende Server Umgebungen zu migrieren und mit neuen Cloud-Services zu verbinden. Es ist deshalb eine große Hilfe, wenn hybride Cloud-Szenarien umgesetzt und dazu Dienste wie Azure Backup oder Desaster Recovery in die Infrastruktur eingebunden werden sollen.
Verbesserte virtuelle Maschinen
VMs wurden für Windows Server 2019 deutlich weiterentwickelt. Jetzt werden beispielsweise auch virtuelle Maschinen unterstützt, die mit Linux arbeiten. Die Administratoren können zudem einzelne Segmente des Netzwerks separat verschlüsseln. Diese Möglichkeit fügt sich nahtlos in die wesentlich besseren Sicherheitsvorkehrungen ein, die das neue Betriebssystem im Vergleich mit seinen Vorgängern bietet. Hierfür hat Microsoft beispielsweise auch die Windows Defender Advanced Threat Protection (ATP) als Herzstück der entsprechenden Maßnahmen eingeführt.
Vereinfachte Arbeit mit Containern für Entwickler
Entwickler, die mit Containern arbeiten, erhalten durch Windows Server 2019 Standard ebenfalls eine deutlich verbesserte Unterstützung. Images lassen sich auf ein Drittel der eigentlichen Größe reduzieren. Die Downloadzeit fällt so um 72 Prozent geringer aus. Das Betriebssystem arbeitet zudem mit der Open-Source-Container-Lösung Kubernetes zusammen. Ausgebaut wurde überdies die Unterstützung für vorkonfigurierte hyperkonvergente Infrastrukturen (HCIs). Die Umsetzung von Rechen- sowie Speicheranforderungen gelingt mit diesen deutlich einfacher als bisher.
Sie möchten eine Netzwerk-Infrastruktur aufbauen und verwalten oder besser als bislang managen? Dann kaufen Sie jetzt Windows Server 2019 Standard!
Systemanforderungen - Windows Server 2019 Standard | |
---|---|
Prozessor | 1.4 GHz 64-bit EMT64 oder AMD64, Quad-Core empfohlen |
Arbeitsspeicher | 512 MB ECC unterstützte Memory Module und 800 MB für VM-Installationen |
Festplattenspeicher | für den Core 32 GB, für die GUI weitere 4 GB |
Disk Controller | PCI Express Compliant Disk Controller |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) |
Windows Server Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Windows Server 2012
✔ Windows Server 2016
✔ Windows Server 2019
✔ Windows Server 2022
Schritt 1:
Geben Sie Ihre Sprache und andere Einstellungen ein und klicken Sie auf "Weiter".
Schritt 2:
Wählen Sie nun die Server-Version aus, welche Sie installieren möchten und klicken Sie auf "Weiter".
Schritt 3:
Wählen Sie "Benutzerdefiniert: nur Windows installieren (für fortgeschrittene Benutzer)" aus, um das Betriebssystem zu installieren.
Schritt 4:
Wählen Sie die passende Festplatte aus, auf der das Betriebssystem installiert werden soll und klicken Sie auf ,,Weiter".
Schritt 5:
Warten Sie bis die Installation abgeschlossen ist. Gegebenenfalls müssen Sie ein neues Kennwort für das System vergeben.
Das neue Kennwort muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Groß- und Kleinschreibung
2. Mindestens eine Zahl
Klicken Sie nach der Eingabe des Kennworts auf ,,Fertig stellen".
Schritt 6:
Nach einer erfolgreichen Installation müssen Sie die Eingabeaufforderung öffnen. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1:
Klicken Sie auf ,,Start", geben Sie ,,cmd" ein und führen Sie es als Administrator aus.
Möglichkeit 2:
Drücken Sie die Tastenkombination [Windwows]-Taste und [R]. Geben Sie nun ,,cmd" ein und bestätigen es mit ,,OK".
Schritt 7:
Geben Sie in der Eingabeaufforderung ,,slmgr /ipk XXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX-XXXXX" ein und drücken Sie auf "Enter".
Wichtig: Ersetzen Sie die XXXXX durch den von Ihnen erworbenen Produktschlüssel!
Schritt 8:
Geben Sie den folgenden Befehl "slmgr /ato" ein und drücken Sie auf "Enter".
Dadurch wird der installierte Produktschlüssel aktiviert.
Schritt 9:
Sie können unter ,,Systemsteuerung → System und Sicherheit→ System" die Aktivierung nochmals prüfen
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert!
Wichtig! Sollten Sie bei der Aktivierung auf Probleme stoßen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre installierte Windows Server Edition mit dem erworbenen Produktschlüssel übereinstimmt.
Wenn Sie beispielsweise eine Windows Server 2019 Evaluation Version installiert haben, können Sie diese Version nicht ohne weiteres mit einem Produktschlüssel einer Standard Version upgraden bzw. aktivieren.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
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