Microsoft Project Professional 2016
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Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Project Professional 2016: Projekte effizient planen
Die Durchführung von Projekten ist in vielen Betrieben an der Tagesordnung. Wenn eine bestimmte Veranstaltung ansteht, wenn es zur Entwicklung eines neuen Produkts kommt oder wenn die internen Prozesse optimiert werden sollen, ist es sinnvoll, die hierfür anfallenden Aufgaben als Projekt zusammenzufassen. Durch die Ernennung eines Projektleiters entstehen klare Zuständigkeitsbereiche. Die Formulierung der Projektziele erzeugt genaue Vorgaben und führt häufig zu einer besonderen Motivation. Um ein Projekt erfolgreich durchzuführen, ist es wichtig, dieses bis ins Detail zu planen.
MS Project für ein effizientes Terminmanagement
Termine stellen das Grundgerüst der meisten Projekte dar. Dabei gibt es in der Regel einen festen Endtermin, bis zu dem das gesamte Projekt abgeschlossen sein muss. Um diesen einzuhalten, sind jedoch viele kleine Zwischenschritte notwendig. Auch hierfür ist es sinnvoll, genaue Termine vorzugeben. Darüber hinaus ist es wichtig, Zeitreserven einzuplanen, um auf eventuell eintretende Verzögerungen vorbereitet zu sein. Microsoft Project erleichtert es, die notwendigen Termine für ein Projekt einfach und effizient zu planen. Dabei berücksichtigt das Programm automatisch die gewählten Stichtage, Zeitpuffer, Feiertage und andere Einschränkungen.
Ressourcen mit Microsoft Project planen
Um ein Projekt erfolgreich zu gestalten, ist es nicht nur notwendig, die gesetzten Termine dafür einzuhalten. Um alle Arbeitsschritte zu bewältigen, ist es auch notwendig, dass hierfür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Daher erlaubt die Project-Software von Microsoft auch eine sehr detaillierte Ressourcenplanung. Diese ist wiederum in drei Teilbereiche eingeteilt: Arbeitskraft, Materialien und Kosten. Auf diese Weise ist es ganz einfach, sicherzustellen, dass alle Ressourcen zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
Projekte überwachen und Berichte verfassen
Wenn die Planungen abgeschlossen sind, kann das Projekt beginnen. Dabei ist es wichtig, genau zu überwachen, ob alle Pläne eingehalten werden. Das Projektteam kann bei dieser Software alle Arbeitsergebnisse eintragen. Diese vergleicht die Ergebnisse dann automatisch mit den Vorgaben. So wird der Projektleiter schnell auf Probleme beim Zeitplan aufmerksam. Darüber hinaus erstellt das Programm anhand dieser Daten automatische Berichte, die sich beispielsweise für Vorträge und Präsentationen verwenden lassen.
Standard oder Professional: die Unterschiede zwischen den Editionen
Project 2016 ist in zwei verschiedenen Editionen erhältlich: Standard und Professional. Diese weisen große Unterschiede auf. Die Standard-Ausführung ist für einen Einzelplatzrechner geeignet. Daher bietet sie sich in erster Linie für kleine Projekte an, bei denen nur wenige Personen beteiligt sind. Für professionelle Anwender empfiehlt sich dagegen die Professional Edition. Diese erlaubt die Anbindung an den Microsoft-Project-Server. Das ermöglicht eine deutlich einfachere Zusammenarbeit mit den übrigen Teammitgliedern. Darüber hinaus sind mehrere praktische Zusatzfunktionen enthalten – beispielsweise für das Multiprojektmanagement, das Risikomanagement und für eine zentrale Ressourcenplanung.
Einfache Anbindung weiterer Dienste von Microsoft
Die Software Project gehört zur Office-Familie. Auch wenn Sie diese einzeln erwerben, profitieren sie davon, dass die Anbindung an andere Office-Funktionen sehr einfach ist. Wenn Sie beispielsweise Skype for Business verwenden, dann können Sie Anrufe durchführen oder Nachrichten an andere Teammitglieder versenden, ohne dabei die Project-Benutzeroberfläche zu verlassen. Auch die Einbindung anderer Office-Programme ist sehr einfach, um die entsprechenden Dokumente für die Planung heranzuziehen oder mit dem ganzen Team zu teilen.
Was-wäre-wenn-Szenarien: Probleme bereits im Ansatz verhindern
Microsoft Office Project erlaubt es, verschiedene Szenarien durchzuspielen. Sie können beispielsweise ausprobieren, wie es sich auf das Gesamtprojekt auswirken würde, wenn ein Lieferant seinen Liefertermin nicht einhält. Auch können Sie herausfinden, was passiert, wenn ein wichtiger Mitarbeiter krank werden sollte. Diese Szenarien helfen dabei, mit derartigen Abweichungen von Ihrem Terminplan sinnvoll umzugehen. Dadurch verhindern Sie viele Probleme bereits im Ansatz.
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
|
Prozessor | x86- oder x64-Bit-Prozessor mit 1 Gigahertz (GHz) oder schneller und SSE2 |
Arbeitsspeicher | 1 GB RAM (32-Bit); 2 GB RAM (64-Bit) |
Festplattenspeicher | 3 GB |
Grafikkarte | DirectX 10-Grafikkarte erforderlich |
Soundkarte | k.A. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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