Windows 7 Home Premium 32/64 Bit
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:SW-70200
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
Lieferzeit: 5 - 30 Minuten
- 30 Sekunden nach Bestellung verfügbar
- Sichere Bezahlung
Microsoft Windows 7 Home Premium: Ein leistungsstarkes All-in-One-System.
Viele Benutzer halten Windows 7 für das beste Betriebssystem, das von Microsoft entwickelt wurde. Aus diesem Grund ist es immer noch auf den Computern vieler Privat- und Geschäftsanwender zu finden. Diese Benutzer behaupten, dass Microsoft ihnen noch keinen Grund gegeben hat, auf eine neuere Version von Windows zu aktualisieren. Ihre Version ist immer noch zu mächtig. Microsoft Windows 7 Home Premium gilt als perfekte All-in-One-Version für Privatanwender. Wer spielen, ernsthaft arbeiten, im Internet surfen oder Multimedia nutzen möchte, findet in dieser Version des Betriebssystems die bestmögliche Unterstützung. Kaufen Sie Microsoft Windows 7 Home Premium: Hauptfunktionen auf einen Blick
Neues Sicherheitscenter
Erweiterte Integration und Verwaltung externer Geräte
Virtuelle Ordner im Ressourcen-Manager fungieren als Bibliotheken und bieten schnellen Zugriff auf bestimmte Informationen.
Optimiert für Touchscreens
Verbesserte Windows-Suche
Optimierte Taskleiste
Verbesserte Vorschaueinstellungen
DirectX11 unterstützt erweiterte Grafikeinstellungen
Windows 7: Ein Neuanfang nach Windows Vista
Vor der Veröffentlichung der verschiedenen Versionen von Windows 7 hat Microsoft mehrere Entscheidungen getroffen, die nicht immer gut aufgenommen wurden. Windows ME und Windows 2000 ersetzten bald das beliebte Windows 98. Microsoft musste die Situation mit Windows XP beheben. Als diese Version fertiggestellt war, wurde sie durch Vista ersetzt.
Das 2007 veröffentlichte Betriebssystem stieß auf heftigen Widerstand, wobei die Kritik von Hardwareanforderungen bis hin zur Verwaltung von Benutzerkonten und schlechter Übersetzung reichte. So kam Windows 7 erst zwei Jahre später auf den Markt – Microsoft zeigte, dass man die negativen Stimmen zu Vista ernst nimmt. Beispielsweise dürfen Apps ohne Zustimmung des Benutzers keine Root-Benutzerrechte erhalten. Auch die Hardwareanforderungen wurden deutlich reduziert. Große Verbesserungen wurden an der Taskleiste und der Ordnerverwaltung vorgenommen, was in Vista vor allem auf Laptops zu großen Problemen führte. Unter Windows 7 können beispielsweise virtuelle Ordner im Datei-Explorer angelegt werden, was die tägliche Arbeit enorm erleichtert. Windows 7 war und ist auch viel stabiler als Vista - es gilt sogar als das stabilste Betriebssystem von Microsoft.
Microsoft Windows 7 Home Premium: Überraschend modern, verbraucht aber keine Daten
Microsoft Windows 7 Home Premium enthält auch überraschend modern aussehende Funktionen. Beispielsweise haben Redmond-Entwickler mit diesem Betriebssystem die Unterstützung für Touch-Geräte eingeführt. Wenn Sie beispielsweise Windows 7 Home auf einem gemeinsam genutzten Laptop oder Tablet ausführen möchten, können Sie dies tun. Es gibt auch ein Sicherheitscenter mit Firewall und Antivirus, das die Hauptverteidigungslinie für alle Windows-Versionen bleibt. Auch die Vorschauoptionen, die die meisten Nutzer für die Taskleiste akzeptieren, wurden mit Windows 7 eingeführt. Im Gegensatz dazu verbraucht Windows 7 Home deutlich weniger Daten als Windows 10. Microsofts neuestes Betriebssystem sammelt im Hintergrund viele Nutzerdaten und sendet sie an den Hersteller zur Analyse. Windows 7 funktioniert auch ohne.
Systemanforderungen - Windows 7 Home Premium | |
---|---|
Prozessor | 1-GHz-Prozessor oder höher mit 32 Bit (x86) oder 64 Bit (x64) |
Betriebssysteme | Windows 7 Home Premium |
Arbeitsspeicher | 1 GB für 32-Bit oder 2 GB für 64-Bit |
Festplattenspeicher | 16 GB für 32-Bit-Betriebssystem oder 20 GB für 64-Bit-Betriebssystem |
Grafikkarte | DirectX 9 mit WDDM 1.0 oder höherem Treiber |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) |
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Windows 7 Home Premium
✔ Windows 7 Professional
✔ Windows 7 Ultimate
Schritt 1
Gehen Sie unten zur Taskleiste und klicken auf den Ordner Explorer.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Reiter Computer, klicken anschließend mit dem Rechtsklick in das leere Feld und öffnen die Eigenschaften.
Schritt 3
Gehen Sie nun auf Product Key ändern.
Schritt 4
Nun können Sie in das Feld den Produktschlüssel eingeben und anschließend auf Weiter klicken.
Schritt 5
Geduldigen Sie sich noch ein kleinen Moment, die Aktivierung wird vorbeireitet.
Ihr Windows Betriebssystem ist nun aktiviert.
Viel Spaß mit Ihrem Produkt!
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.