Microsoft Project Professional 2019
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:GO-92000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
Lieferzeit: 5 - 30 Minuten
- 30 Sekunden nach Bestellung verfügbar
- Sichere Bezahlung
Visio Professional und Project Professional 2019
In erster Linie wenden sich die Programme Visio Professional 2019 und Project Professional 2019 an professionelle Anwender. Diese beiden gehören nicht zur gewöhnlichen Office-Suite, sondern müssen separat erworben werden.
Project Professional 2019: Projekte einfach planen
Eine große Herausforderung stellt die Planung eines Projektes dar, daher ist es notwendig, die Zeitplanung sinnvoll zu gestalten und die Ressourcen dafür zu ermitteln. Bei der Vorbereitung und bei der Umsetzung hilft Ihnen Microsoft Project Professional 2019. Enthalten sind praktische Tools für die Budgetplanung, sowie für viele weitere Aufgaben.
Visio Professional 2019 für ansprechende Visualisierungen
Sehr komplexe Daten mit mehreren Zeitlinien enstehen häufig bei der Planung von Projekten. Sinnvoll ist es diese grafisch aufzubereiten, um diese leichter zu verstehen. Microsoft Visio Professional 2019 kommt zu diesem Zweck zum Einsatz. Sie können Ihre Project-Daten ganz einfach in Visio exportieren, um sie ansprechend grafisch darzustellen. Nicht nur in Verbindung mit Project sorgt Visio für eine hochwertige Darstellung, auch für viele weitere Daten können Sie diese Software verwenden.
Systemanforderungen - Project 2019 Professional | |
---|---|
Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 11 |
Arbeitsspeicher | Mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | Mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | Mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version | .NET-Version 3.5 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.