Microsoft Powerpoint 2013
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Das Microsoft Office ist die weltweit beliebteste Büro-Software
mit einer Vielfalt von Einzelkomponenten für unterschiedliche Einsatzbereiche. Mit Microsoft PowerPoint 2013 als Teil der Suite entscheiden Sie sich für eine weltweit beliebte Lösung zur Anfertigung von Präsentationen aller Art. Diese werden beispielsweise für betriebliche Meetings oder Seminare in Universitäten und sonstigen Lehreinrichtungen herangezogen. Die Edition 2013 gehört aktuell zu den beliebtesten Varianten von PowerPoint, die vor allem mit ihren Online-Funktionen neue Stärken bietet. Auch in Vorlagen und Designs und dem gemeinsamen Arbeiten an Projekten hält PowerPoint 2013 neue Stärken und Features bereit.
Nutzung einer Vielzahl praktischer Online-Funktionen
Die Geschäftswelt ist über das letzte Jahrzehnt deutlich digitaler geworden, die Onlineverbindung in Meetings ist in vielen Betrieben zum Standard geworden. Hierauf geht auch Microsoft PowerPoint 2013 mit neuen Online-Features ein, die in den vorherigen Generationen der Büro-Software noch nicht zu finden waren.
So besteht fortan die Möglichkeit, interaktive Online-Präsentationen zu erstellen und über das Internet freizugeben. Audios und Videos lassen sich bequem einbinden und individuell vom jeweiligen Betrachter der Online-Präsentation abrufen. Abgelegt werden diese Präsentation über OfficeMix.com als zentrale Plattform, wobei Microsoft Ihnen hier eine Vielzahl an Statistiken und Analysen zusichert.
Cloud-Nutzung für ein gemeinsames Arbeiten
Nicht nur für die Präsentation selbst bietet das Internet die Möglichkeit, Menschen an verschiedenen Orten miteinander zu verbinden. Gleiches gilt für die Erstellung und Bearbeitung der Inhalte vor der ersten öffentlichen oder betrieblichen Vorstellung. Über Microsoft OneDrive (nicht in Microsoft PowerPoint 2013 enthalten) als Standard-Cloud ermöglicht PowerPoint 2013 zukünftig, allen Nutzern der Cloud auf die Präsentationen zurückzugreifen. Die Änderungen werden hierbei selbstverständlich in Echtzeit präsentiert. Hierdurch können Sie und Ihre Kollegen parallel in der Cloud erkennen, welche Änderungen gerade vorgenommen werden. Anstelle von OneDrive können Sie auch Ihre Webseite bzw. den Server Ihres Unternehmens als Cloud-Plattform nutzen.
Neuheiten in Vorlagen, Design und Bearbeitung
Für die einfachere Erstellung von Präsentationen bietet Ihnen die 2013er Edition viele Extras und Variationen im Design. Diverse Schriftfamilien, Farbpaletten und mehr lassen sich mit wenigen Klicks aufrufen und nach individuellen Vorlieben bearbeiten und zusammenstellen. Eine präzisere Umsetzung der Animationspfade ist möglich, auch Abstände verschiedener Objekte zueinander auf einzelnen Seiten werden fortan einfacher automatisch ausgerichtet. Besonders praktisch: Mit einem einfachen Tastendruck können Sie aus mehreren Objekten zusammengesetzte Formen direkt als neues, eigenständiges Objekt anlegen. Große Erweiterungen gab es außerdem im Bereich der Referententools, beispielsweise mit einer Lupe für die bessere Ansicht von Statistiken und Graphen.
Microsoft PowerPoint 2013 - einzeln oder als Teil der Office-Suite kaufen?
Wenn Sie betrieblich allein an der Erstellung von Präsentationen interessiert sind, ist PowerPoint 2013 als Einzelkomponente die ideale Wahl. Häufiger wird PowerPoint als Teil der gesamten Office erworben. Vor allem Word für die Textbearbeitung und Excel als Tabellenkalkulation sind weitere Standardprogramme, die aus dem täglichen Einsatz im Büroleben nicht fortzudenken sind. Im Vergleich zum separaten Kauf aller Einzelkomponenten profitieren Sie von einem preislichen Vorteil, wenn Sie sich für die vollständige Suite entscheiden. Hierbei wird eine Bearbeitung über Anwendungsgrenzen hinweg möglich, beispielsweise um Tabellen und Statistiken aus Excel direkt in Ihre PowerPoint-Präsentation einzubinden.
Systemanforderungen - Powerpoint 2013 | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 11, Windows 10, Windows 8.1 Windows Server 2016, Windows Server 2012 R2, Windows Server 2012 |
Arbeitsspeicher | 1 GB RAM (32-bit), 2 GB RAM (64-bit) |
Festplattenspeicher | 3 GB Speicherplatz benötig |
Grafikkarte | Karte mit Direct X10 Beschleunigung, mind. Auflösung 1.024 x 576 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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