Microsoft Word 2024 Windows
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Microsoft Word 2024 für Windows
Ihr Zugang zur fortschrittlichen Textverarbeitung
Sichern Sie sich jetzt eine Lizenz für Microsoft Word 2024 für Windows günstig bei softwarewelt24 und profitieren Sie von der bewährten Lösung für Ihre Textverarbeitung. Mit der neuen Version stehen Ihnen optimierte Funktionen zur Verfügung, die den Arbeitsalltag vereinfachen. Word ist seit Jahren ein zentraler Bestandteil für private wie professionelle Anwendungen.
Umfangreiche Tools für Dokumentenerstellung und Textarbeit
Microsoft Word bleibt auch 2024 ein führendes Programm für Textdokumente. Erstellen Sie Briefe, Lebensläufe oder komplexe Entwürfe mit Leichtigkeit. Word bietet heute eine Vielzahl an Funktionen, die es in seiner Anfangsversion 1983 als Multi-Tool Word noch nicht gab. Über die Jahre hat Word sich weiterentwickelt und umfasst nun zahlreiche Werkzeuge zur Unterstützung Ihrer Arbeiten, ob einfacher Text oder kreatives Layout.
Praktische Funktionen für den beruflichen Einsatz
Microsoft Word 2024 für Windows ist ideal für den professionellen Einsatz geeignet. Mit Exportfunktionen wie PDF und automatisierten Formatierungswerkzeugen sparen Sie wertvolle Zeit. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren. Auch durch die Möglichkeit, Add-Ins zu integrieren, lässt sich Word an Ihre speziellen Bedürfnisse anpassen. Nutzen Sie die Zusatztools, etwa zur Rechtschreibprüfung oder Übersetzung, und erweitern Sie die Funktionalität nach Belieben.
Benutzerfreundlich – Ideal auch für Einsteiger
Dank der modernen Oberfläche ist Microsoft Word 2024 auch für Anfänger einfach zu bedienen. Vorlagen erleichtern die Nutzung und helfen, professionelle Ergebnisse zu erzielen. Ob Layout oder Textgestaltung – die umfangreiche Auswahl an Vorlagen bietet einen idealen Startpunkt für Ihre Projekte und wird regelmäßig erweitert.
Einzellizenzen für Microsoft Word 2024 – günstig bei softwarewelt24
Bei softwarewelt24 erhalten Sie eine kostengünstige Einzellizenz für Microsoft Word 2024. Perfekt für alle, die nur Word nutzen möchten, ohne das gesamte Office-Paket. Neben Word führen wir auch andere Lizenzen, wie Microsoft Excel 2024 für Mac und das Office 2024 Standard-Paket für Windows.
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- Betriebssystem: Windows 10 oder Windows 11
- Prozessor: 1,6 GHz Dual-Core oder schneller
- Arbeitsspeicher: 4 GB (64-Bit) oder 2 GB (32-Bit)
- Festplattenspeicher: 4 GB
- Bildschirmauflösung: 1024 x 768
- Grafikkarte: DirectX 10 kompatibel
- Konnektivität: Internetverbindung zur Aktivierung
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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