Microsoft Project Professional 2013
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Artikel-Nr.:GO-96000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Durch Microsoft Project 2013
erhalten Sie ein umfangreiches Projektmanagement Programm, das für den Einsatz in kleinen Unternehmen oder auch für Selbstständige und Freiberufler geeignet ist. Mit MS Project 2013 verwalten Sie Kosten, Dauer und Bedingungen, die an ein Projekt gestellt werden. Sie erhalten dadurch die Chance, auf einen Blick erkennen zu können, ob ein Projekt realisierbar ist oder nicht und können langfristige Strategien einfacher verwalten.
Projekte verwalten einfach gemacht - mit Microsoft Project 2013
Erstellen Sie in Project 2013 ein beliebiges Projekt und definieren Sie die Dauer, die es in Anspruch nehmen wird. Anschließend weisen Sie die von Ihnen benötigten Daten im Projektmanagement Programm zu: Welche Mitarbeiter nehmen an diesem Projekt teil? Welche Geräte sind dafür notwendig? Wie hoch fallen die Kosten für Mitarbeiter und Equipment aus? Diese und ähnliche wichtige Funktionen können Sie in MS Project 2013 mit nur wenigen Mausklicks hinzufügen.
Project 2013 lässt Ihnen die völlige Freiheit: Nutzen Sie es, um kurzzeitige Projekte mit einem Umfang von nur wenigen Tagen zu erstellen - oder planen Sie mit MS Project 2013 Standard langfristige Strategien, die über mehrere Monate oder Jahre ablaufen. Dieses Projektmanagement Programm eignet sich sowohl für Selbstständige als auch Unternehmen, die ihre Zukunft übersichtlicher, besser und schneller planen möchten.
Wichtige Funktionen in Microsoft Project 2013:
- Erstellen Sie neue Projekte mit nur einem Mausklick und fügen Sie alle für Sie relevanten Daten in einem übersichtlichen Gantt-Diagramm ein.
- Nutzen Sie Project 2013 , um Mitarbeiter, Zeit und Ressourcen zu verwalten.
- Erhalten Sie durch dieses Projektmanagement Programm einen schnellen Überblick über die zu erwartenden Kosten für die gesamte Laufzeit eines Projektes.
- Vertrauen Sie auch in Project 2013 auf die bewährte Office-Oberfläche, die Sie bereits in anderen Microsoft-Anwendungen kennengelernt haben.
- Planen Sie einen kurzen Ausflug mit Ihren Mitarbeitern oder eine langfristige Strategie - Sie entscheiden, wofür und in welchem Umfang Sie Microsoft Project 2013 benutzen.
- Automatisierte Arbeitsprozesse zeigen Konflikte oder nicht funktionierende Projekte automatisch auf, sodass Sie Probleme schneller erkennen.
Automatisierte Prozesse in MS Project 2013
Zahlreiche Automatisierungen in Project 2013 vereinfachen Ihnen die Projektplanung. Sie haben versehentlich einen Mitarbeiter für zwei gleichzeitig stattfindende Aufgaben eingeteilt? MS Project 2013 warnt Sie vor diesem Konflikt, sodass Sie die vorhandenen Ressourcen schneller und fehlerfrei verwalten können. Veränderungen, die Sie in einem Teil Ihres Projektes vornehmen, wirken sich automatisch auch auf alle anderen Pläne des Projekts in Project 2013 aus.
Weiterhin verwenden Sie auch in Project 2013 die bekannte Office-Benutzeroberfläche, sodass Sie sich in diesem Projektmanagement Programm sofort wie zu Hause fühlen werden. Kontextsensitive Menüs gewähren Ihnen auch in Microsoft Project 2013 den schnellen Zugriff auf die für Sie wichtigen Funktionen. Letztendlich erhalten Sie durch Project 2013 die Chance, selbst komplexe Programme vereinfacht darzustellen und sie anderen Personen in einem innovativen, ansprechenden Design zu präsentieren.
Achtung: Microsoft Project 2013 ist nicht kompatibel mit Microsoft Office 2016!
MICROSOFT PROJECT STANDARD 2013 - SYSTEMANFORDERUNGEN
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
32-Bit-Produkte von Office 2013 werden unter den folgenden Windows-Betriebssystemen unterstützt:
64-Bit-Produkte von Office 2013 werden nur unter den folgenden Windows-Betriebssystemen unterstützt:
*Windows Server 2008 R2 ist nur in der 64-Bit-Architektur verfügbar **Windows Server 2012 ist nur in der 64-Bit-Architektur verfügbar |
Prozessor |
x86- oder x64-Prozessor mit mindestens 1 Gigahertz (GHz) und SSE2-Befehlssatz |
Arbeitsspeicher |
1 GB RAM (32-Bit); 2 GB RAM (64-Bit) |
Festplattenspeicher |
3 GB |
Grafikkarte |
DirectX 10-Grafikkarte erforderlich und eine Anzeige mit einer Auflösung von mindestens 1024 x 576 |
Soundkarte | k.A. |
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Project |
Jahr: | 2013 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
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