Microsoft Project Standard 2019
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Artikel-Nr.:GO-93000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Produktinformationen für "Microsoft Project 2019 Standard Windows"
Projekte erfolgreich umsetzen mit Microsoft Project 2019 Standard
Microsoft Project 2019 Standard ist die ideale Software-Lösung für Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Entwickelt für die Planung und Durchführung von Projekten jeder Größe, ermöglicht diese Software eine effiziente Umsetzung vielfältiger Vorhaben – sei es die Organisation einer Familienfeier, die Einführung eines neuen Produkts oder die Eröffnung einer Niederlassung. Mit Microsoft Project Standard 2019 erhalten Sie alle notwendigen Werkzeuge, um Ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.
Profitieren Sie von den Stärken von Microsoft Project 2019 Standard:
- Umfangreiche Vorlagen für Projekte aller Art
- Programmierbare Zeitachsen für Planung, Durchführung und Kontrolle
- Optimierung der Vorgangsorganisation für eine effiziente Arbeitsweise
- Durchführung von "Was wäre, wenn?"-Kalkulationen
- Verbesserte Barrierefreiheit für eine inklusive Nutzungserfahrung
Einfacher Einstieg mit Projektvorlagen
Microsoft Project 2019 Standard bietet eine Vielzahl vorgefertigter Projektvorlagen, die den Einstieg erleichtern. Diese Vorlagen wurden basierend auf umfangreichen Erfahrungen aus verschiedenen Projekten entwickelt und sind an die Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen angepasst. Sie dienen nicht nur als Orientierungshilfe, sondern ermöglichen auch eine effektive Selbstkontrolle während der Planungsphase.
Effizientes Zeitmanagement
Mit individuell anpassbaren Zeitachsen ermöglicht Microsoft Project 2019 Standard eine verantwortungsbewusste Nutzung der Ressource Zeit. Diese Zeitachsen können flexibel beschriftet und in ihrer Größe angepasst werden, um den Arbeitsfortschritt optimal zu visualisieren und zu verfolgen.
Optimierte Vorgangsorganisation
Die Funktionen zur Verknüpfung und Organisation von Vorgängen in Project Standard 2019 ermöglichen eine effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen und eine bessere Planung von Projektablauf und -strukturen. Diese Funktionen tragen dazu bei, Barrieren zu beseitigen und die Produktivität zu steigern, indem sie die Zusammenarbeit und Kommunikation im Team verbessern.
Mit Microsoft Project 2019 Standard maximieren Sie die Effizienz Ihrer Projektarbeit und sind optimal auf die Herausforderungen des Projektmanagements vorbereitet.
Systemanforderungen - Project 2019 Standard | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 11 |
Arbeitsspeicher | Mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | Mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | Mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version | .NET-Version 3.5 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
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