Office 2010 Professional Plus
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Artikel-Nr.:SW-28200
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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"Office 2010 Professional Plus"
Die neuen Funktionen von Microsoft Office Professional 2010
Kaufen Sie sich Office Professional 2010, um als Einzelperson oder als Unternehmen erfolgreich zu sein, weil Office 2010 die beste Lösung mit seinen Funktionen hat und seinen innovativen Tools. Das ist der Inhalt von Microsoft Office Professional 2010: Excel 2010, Outlook 2010, PowerPoint 2010, Word 2010, Access 2010, Publisher 2010 und OneNote 2010.
Microsoft Word 2010
Genießen Sie mit Microsoft Office Professional 2010 leistungsstarke Shcreib-Tools, die Ihnen helfen, hoch qualitative Dokumente zu erstellen, Arbeiten zu speichern, sie zu bearbeiten und anschließend im Web zu teilen. Bilderbearbeitungs-Tools erlauben Ihnen Bilder zu schneiden, die Helligkeit anzupassen und den Kontrast zu prüfen, sowie die Sauberkeit und die Sanftheit zu verbessern.
Microsoft Excel 2010
Mit Excel gibt Office Professional 2010 die Möglichkeit, bessere Entscheidungen leicht mit Tabellenkalkulationen zu überprüfen und sie zu veröffentlichen, sodass Sie diese jederzeit online teilen können. Sie erhalten mit Excel 2010 eine verbesserte Formatierung mit viel mehr Stilen, Icons und Datenleistenoptionen. Zudem bietet Excel Ihnen Sparkline-Grafiken an, womit Sie Mini-Grafiken in einer einzigen Zelle erstellen können.
Microsoft Outlook 2010
Probleme beim verwalten Ihrer E-Mail? Kein Problem mehr mit Outlook 2010. Die neuen Funktionen helfen Ihnen die Beziehungen zu vereinfachen und auf Ihre Kontakte und Nachrichten auf Ihrem Rechner oder einem anderen Gerät zu zugreifen. So können Sie sich mit Freunden in Verbindung setzen und Ihre Diskussionen sowie Ihren Kalender einfacher verwalten.
Systemanforderungen - Office 2010 Professional Plus | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 8.1, Windows 7, Windows XP |
Arbeitsspeicher | 512 MB RAM |
Festplattenspeicher | 3,5 GB |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements |
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2010
✔ Microsoft Excel 2010
✔ Microsoft Outlook 2010
✔ Microsoft PowerPoint 2010
✔ Microsoft Publisher 2010
✔ Microsoft Access 2010
✔ Microsoft Visio Standard 2010
✔ Microsoft Visio Professional 2010
✔ Microsoft Project Standard 2010
✔ Microsoft Project Professional 2010
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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