Office 2024 Professional
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Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Office 2024 Professional
Die vielseitige Lösung für professionelle Anforderungen
Sichern Sie sich Microsoft Office 2024 Professional bei softwarewelt24 und profitieren Sie von einer 100% echten Lizenz, sofortiger Zustellung und sicherer Zahlung. Diese umfassende Office-Suite ist ideal für alle, die höchste Effizienz bei der Dokumenten-, Daten- und Kommunikationsverwaltung suchen. Die Suite enthält bewährte Programme wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Access, die Ihre Produktivität erheblich steigern.
Hauptmerkmale von Office 2024 Professional
- Word 2024: Für fortgeschrittene Textbearbeitung und Dokumentgestaltung.
- Excel 2024: Leistungsstarke Datenanalyse und Verwaltung mit erweiterten Formelfunktionen.
- PowerPoint 2024: Erstellen Sie dynamische und ansprechende Präsentationen.
- Outlook 2024: Verbessern Sie die Effizienz in E-Mail-, Kontakt- und Kalenderverwaltung.
- OneNote 2024: Praktisches Notizen-Tool für die Organisation von Ideen.
- Access 2024: Ideal zur Verwaltung großer Datenmengen in leistungsstarken Datenbanken.
- Publisher 2024: Erstellen Sie professionelle Layouts und grafische Publikationen.
Optimierte Leistung und erweiterte Sicherheit
Mit Office 2024 wurden Ladezeiten reduziert und die Datensicherheit durch neue Verschlüsselungstechniken und Datenmanagement-Tools weiter verbessert. Optimierte Barrierefreiheitstools und zusätzliche Korrekturoptionen sorgen für eine zugängliche und benutzerfreundliche Arbeitsumgebung.
Einmalige Zahlung, dauerhafte Nutzung
Microsoft Office 2024 Professional ist eine einmalige Investition, die eine dauerhafte Nutzung ermöglicht – keine monatlichen oder jährlichen Gebühren. Nach dem Kauf können Sie die Suite jederzeit auch ohne Internetverbindung nutzen.
So aktivieren Sie Ihre Lizenz
Nach dem Kauf bei softwarewelt24 erhalten Sie einen Produktschlüssel und eine detaillierte Anleitung zur Aktivierung. Öffnen Sie eine Office-Anwendung wie Word oder Excel, und folgen Sie den Anweisungen zur Produktschlüssel-Eingabe im Menü „Konto“.
Warum bei softwarewelt24 kaufen?
Mit über 18 Jahren Erfahrung bietet softwarewelt24 einen bewährten Service mit sicherer Transaktion und sofortiger Lieferung. Genießen Sie kostenlos unseren technischen Support sowie die Möglichkeit, auf weitere Softwareangebote wie Windows 11 Pro und führende Antivirus-Programme zuzugreifen. Durch die digitale Verteilung unserer Produkte schonen wir die Umwelt und leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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