Office 2024 Professional Plus| Käuferschutz |Download+Produktschlüssel
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:SW-99999
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
Lieferzeit: 5 - 30 Minuten
- 30 Sekunden nach Bestellung verfügbar
- Sichere Bezahlung
Microsoft Office 2024 Professional Plus
Die umfassende Lösung für Ihre Produktivität
Erleben Sie die neueste Version der führenden Bürosoftware, die Ihre Produktivität und Effizienz auf ein neues Niveau hebt. Microsoft Office 2024 Professional Plus kombiniert innovative Funktionen mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche, um modernen Fachleuten, Unternehmen und Studierenden zu helfen, ihre Ziele zu erreichen.
Neue Funktionen von Microsoft Office 2024
- Fortschrittliche KI-Integration: Nutzen Sie die neuesten KI-Technologien, um Ihre Arbeitsabläufe zu optimieren. Excel bietet verbesserte Datenanalysen und PowerPoint dynamische Präsentationswerkzeuge.
- Verbesserte Zusammenarbeit: Echtzeit-Bearbeitung und optimierte Kommunikationsfunktionen fördern die Zusammenarbeit in Teams.
- Personalisierte Benutzeroberfläche: Passen Sie die Oberfläche nach Ihren Vorlieben an und reduzieren Sie die Augenbelastung bei langen Arbeitszeiten.
- Erstklassige Sicherheitsfunktionen: Schützen Sie Ihre Daten mit fortschrittlicher Verschlüsselung und umfassenden Datenschutzmaßnahmen.
Anwendungen in Office 2024 Professional Plus
- Microsoft Word 2024: Verbessern Sie Dokumente mit intelligenter Bearbeitung und kreativen Vorlagen.
- Microsoft Excel 2024: Erhalten Sie tiefere Einblicke mit erweiterten Datenanalysetools.
- Microsoft PowerPoint 2024: Erstellen Sie fesselnde Präsentationen mit neuen Designwerkzeugen.
- Microsoft Outlook 2024: Organisieren Sie Ihre Kommunikation und Termine effizient.
- Microsoft OneNote 2024: Halten Sie Notizen und Ideen in einem digitalen Notizbuch fest.
Jetzt Microsoft Office 2024 Professional Plus erwerben!
Optimieren Sie Ihre Arbeitsabläufe mit Microsoft Office 2024. Diese Software ist die ideale Lösung für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, die leistungsstarke Lösungen suchen.
Jetzt kaufen bei softwarewelt24!Systemanforderungen
- Prozessor: 2,0 GHz oder schneller, 2-Kern-Prozessor
- Betriebssysteme: Windows 10, Windows 11, Windows Server 2019/2021 (andere Versionen werden nicht unterstützt)
- Arbeitsspeicher: Mindestens 4 GB RAM
- Festplattenspeicher: Mindestens 10 GB verfügbarer Speicherplatz
- Bildschirmauflösung: Mindestens 1024 x 768 Pixel
- .NET-Version: .NET-Version 3.5 oder höher
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung
(https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/).
Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.