Office 2019 Home and Student für Mac
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Artikel-Nr.:32200
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Office 2019 Home and Student für Mac für private Büroarbeiten
Entdecken Sie das Microsoft Office 2019 Home and Student für Mac – die perfekte Lösung für Ihre digitalen Büroanforderungen auf Apple-Geräten.
In der Welt der Bildung ist kein anderer Computer so beliebt wie der von Apple. Macbooks sind aus Hörsälen und Seminarräumen nicht mehr wegzudenken. Ihre ästhetische Anziehungskraft, ihre robuste Verarbeitung und das benutzerfreundliche Mac OS machen sie zur ersten Wahl für Studierende. Doch trotz all ihrer Vorzüge fehlt es dem Mac OS an leistungsstarker Bürosoftware – ein Manko, das Sie mit Microsoft Office 2019 Home and Student Mac schnell beheben können.
Die Suite umfasst alle wesentlichen Anwendungen für den Heimgebrauch, Studenten und Schüler. Erstellen Sie mit Word professionelle Textdokumente, verwalten Sie Daten intelligent mit Excel und gestalten Sie überzeugende Präsentationen mit PowerPoint. OneNote bietet Ihnen ein digitales Notizbuch für umfassende Datenaufzeichnungen.
Mit Microsoft Office 2019 Home and Student Mac erhalten Sie die bewährten Office-Anwendungen in ihrer 2019er-Version, optimiert für die Nutzung auf Apple-Geräten. Die Software ist benutzerfreundlich, leistungsstark und auch auf älteren Mac-Modellen einsetzbar. Die Systemanforderungen sind minimal, und dank Optionen wie Bootcamp oder Parallels können Sie sogar die Windows-Version der Apps nutzen.
Einige mag es überraschen, dass die Mac-Version von Office Home & Student 2019 zwei klassische Anwendungen, nämlich OneNote und Outlook, nicht enthält. Doch dies ist keineswegs ein Nachteil, denn viele Mac-Nutzer greifen ohnehin auf die integrierten Apple-Apps für Notizen, Kalender und E-Mails zurück, die nahtlos mit anderen Apple-Geräten synchronisiert werden.
Für Besitzer älterer Mac-Modelle ist Microsoft Office 2019 Home and Student eine besonders attraktive Option. Anders als die Windows-Version läuft die Mac-Software stabiler und erfordert weniger Ressourcen. Sie können Office Home & Student 2019 for Mac auf den letzten drei macOS-Versionen installieren, und selbst ältere Rechner können von den Funktionen profitieren.
Systemanforderungen - Microsoft Office 2019 Home und Student Mac | |
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Prozessor | 1,6 GHz oder schneller (Dual Core) | Ist auch mit dem neuen M1 Chip Kompatibel |
Betriebssysteme |
Office für Mac wird unter den drei letzten Versionen von macOS unterstützt. Mit der allgemeinen Verfügbarkeit neuer Hauptversionen von macOS stellt Microsoft den Support für die älteste Version ein und unterstützt stattdessen die neueste und die beiden Vorgängerversionen von macOS. Funktionalität und Verfügbarkeit von Produktmerkmalen können auf älteren Systemen abweichen. Für eine optimale Benutzererfahrung verwenden Sie die jeweils neueste Version der oben angegebenen Betriebssysteme. |
Arbeitsspeicher | mindestens 4GB |
Festplattenspeicher | 10 GB verfügbar, HFS+ Format (bzw. macOS Extended oder APFS) |
Bildschirm | mindestens 1280x800 |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Microsoft Office Installationsanleitung für MAC
Folgend finden Sie die Installationsanleitung, um Ihr neu erworbenes Microsoft Office Paket erfolgreich zu installieren. Die Anleitung betrifft die Microsoft Office Pakete 2016, 2019 und 2021 für den Mac. Da sich die Versionen unterscheiden, kann es minimale Veränderungen im Design geben. Lassen Sie sich jedoch davon nicht beirren, da der Prozess dennoch derselbe ist.
Hierfür wird vorausgesetzt, dass sich keine Reste von anderen Microsoft Office Paketen auf dem Rechner befinden, wie bspw. das vorinstallierte Microsoft Office 365. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung, um alle Microsoft Office Pakete restlos zu deinstallieren. Alternativ können Sie es vereinfacht über dieses Tool deinstallieren.
Schritt 1
In den E-Mails der Produktschlüssel und Bestellbestätigung finden Sie den Downloadlink für das Office Paket. Dort finden Sie die Installationsdateien für das Office Paket.
Schritt 2
Laden Sie nun Part 1 und anschließend Part 2 herunter. In dem Ordner Downloads finden Sie die heruntergeladenen Dateien.
Schritt 3
Installieren Sie nun Part 1 auf Ihrem Gerät.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Fortfahren.
Schritt 5
Klicken Sie im nachfolgenden Fenster erneut auf Fortfahren.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 7
Die Installation wird nun vorbereitet. Dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen.
Schritt 8
Schließen Sie das Fenster nach erfolgreicher Installation und führen ggf. ausstehende Updates durch.
Schritt 9
Wiederholen Sie diese Schritte bei Part 2.
Schritt 10
Sobald die Installation abgeschlossen ist, haben Sie Ihr Produkt erfolgreich aktiviert und können es uneingeschränkt und dauerhaft nutzen.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert!
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
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