Microsoft Access 2019
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Access 2019 für eine effiziente Verwaltung der Daten in Ihrem Unternehmen
Die Speicherung und die Auswertung von Daten in einem Unternehmen wird immer wichtiger. Durch digitale Vertriebskanäle ist es möglich, immer mehr Informationen zum Verhalten der Kunden zu sammeln. Diese lassen sich gewinnbringend nutzen, um auf dieser Grundlage neue Verkaufsstrategien zu entwickeln. Hinzu kommen wie bisher die gewöhnlichen Unternehmensdaten – beispielsweise um die Mitarbeiter, die Aufträge oder die Kunden zu erfassen. Um all diese Werte sicher zu speichern, bietet sich die Verwendung einer hochwertigen Datenbank an. Microsoft Access 2019 eignet sich für diesen Zweck hervorragend.
Access: Datenbank mit SQL-Unterstützung
Datenbanken verwenden in der Regel eine sogenannte Datenbanksprache für die Interaktion mit dem Anwender. Durch die Eingabe der entsprechenden Befehle ist es möglich, Daten zu speichern oder abzurufen. Access verwendet zu diesem Zweck die Sprache SQL – die am weitesten verbreitete Datenbanksprache. Um die Datenbank auf diese Weise zu verwenden, ist jedoch eine langwierige Einarbeitung notwendig. Aus diesem Grund bietet Access als Alternative dazu eine grafische Benutzeroberfläche an. Diese ist intuitiv gestaltet, sodass die Einarbeitung auch ohne umfangreiche Vorkenntnisse leicht fällt. Das Datenbanksystem bietet jedoch noch zahlreiche weitere Vorteile. Beispielsweise führt es eine Zugriffskontrolle durch, um die Sicherheit der Inhalte zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es mit Access möglich, die Daten grafisch in Schaubildern aufzubereiten. Das erleichtert das Verständnis insbesondere bei umfangreichen Datensätzen deutlich.
Access 2019: Was zeichnet die neue Version aus?
Bei Access 2019 handelt es sich um die neueste Version dieser Software – deren erste Ausführung bereits 1992 erschien. Auch wenn Sie bisher bereits Access nutzen, bietet es sich an, das Update auf die aktuelle Ausgabe durchzuführen. Dabei profitieren Sie von vielen Vorteilen. Von besonderer Bedeutung ist die Überarbeitung der grafischen Darstellung der Werte. Access 2019 enthält viele neue Schaubilder, die den Erkenntnisgewinn in zahlreichen Situationen fördern. Außerdem gibt es nun neue Möglichkeiten, die Werte anhand spezifischer Eigenschaften zu ordnen sowie zahlreiche weitere neue Features.
Datenbank-Software als Einzellizenz oder im Office-Paket erwerben
Access gehört zur Office-Familie von Microsoft. Allerdings ist diese Software nur in den Paketen enthalten, die sich an gewerbliche Anwender wenden – in Office 2019 Professional und Professional Plus. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Access als Einzellizenz zu erwerben. Wenn Sie kein Interesse an den übrigen Office-Programmen haben, können Sie auf diese Weise viel Geld sparen.
Systemanforderungen - Access 2019 | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 11 |
Arbeitsspeicher | Mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | Mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | Mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version | .NET-Version 3.5 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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