Office 2013 Home & Student
Sofortdownload+ Produktschlüssel
Artikel-Nr.:SW-26400
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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- Sichere Bezahlung
Office Word 2013
Mit Word 2013 erstellen Sie mehr stilvolle, ordentliche und saubere Dokumente. Auf SkyDrive können Sie diese leicht online speichern. PDF-Dokumente automatisch in Word 2013 öffnen. Mit dem neuen erwiterten Widergabemodus eine komfortablere Ansicht und Widergabe erleben.
Office Excel 2013
Sie geben Ihren Daten eine neue Dimension um es leichter zu verstehen und das Dank der Analyse und der neuen empfohlenen Diagrammen. Mit sofortiger Füllung, bedingte Formatierung und empfohlene Pivot-Tabellen sind Sie viel mehr rentabel. Zudem können Sie diese automatisch, jederzeit und überall auf SkyDrive teilen.
Office Outlook 2013
Mit Outlook 2013 auf einfache und effektive Wiese Ihr Berufsleben organisieren. Verwalten Sie Ihre E-Mails, koordinieren Sie Ihre Kalender und folgen Sie Ihren sozialen Netzwerken. Mit einem schnelleren Filter und noch mehr Features wird die Suche in Outlook 2013 verbessert, dadurch ersparen Sie mehr Zeit.
Systemanforderungen - Office 2013 Home and Student | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 8.1 Windows Server 2016, Windows Server 2012 R2, Windows Server 2012 |
Arbeitsspeicher | mindesten 1 GB RAM (32bit) oder 2 GB RAM (64bit) |
Festplattenspeicher | mindesten 3 GB verfügbarer Speicherplatz |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Unsere Innovation für Ihre Zukunft!
Sollte das von Ihnen gewünschte Office-Paket einmal nicht vorrätig sein, bieten wir Ihnen automatisch ein Upgrade auf eine höhere Version mit erweitertem Funktionsumfang, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Mit unserem Angebot erhalten Sie:
- Mehr Anwendungen zum gleichen Preis
- Keine zusätzlichen Gebühren
- Sofortige Lieferbarkeit
So können Sie ohne Verzögerung von einem umfangreicheren Office-Paket profitieren.
Hinweis zu den Office-Varianten:
Die Kompatibilität zwischen Installationsdatei und Produktschlüssel ist entscheidend! Aufgrund der Vielfalt an Softwarevarianten ist es unerlässlich, dass die Neuinstallation mit der von uns bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt.
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2013
✔ Microsoft Excel 2013
✔ Microsoft Outlook 2013
✔ Microsoft PowerPoint 2013
✔ Microsoft Publisher 2013
✔ Microsoft Access 2013
✔ Microsoft Visio Standard 2013
✔ Microsoft Visio Professional 2013
✔ Microsoft Project Standard 2013
✔ Microsoft Project Professional 2013
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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