Microsoft Office 2019 Standard
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Office 2019 Standard: Starke Lösung für Schule, Studium und alltägliche Büroarbeiten
Microsoft Office ist seit Jahrzehnten das Synonym für alle Büroarbeiten, die am Computer zu erledigen sind. Ganz gleich, ob es sich um Hausaufgaben für die Schule, studentische Hausarbeiten oder Geschäftsbriefe handelt – Sie alle werden mit Word erstellt. Excel ist Standard für Tabellenkalkulationen aller Art und Power Point ist der Innbegriff für die Applikation, mit der hochwertige Präsentationen erstellt werden können. Mit Microsoft Office 2019 Standard entscheiden sich die Nutzer für die modernste Variante dieser bewährten und leistungsstarken Software.
Office 2019 Standard enthält:
- Word Erstellen professioneller Textdokumente im Handumdrehen.
- Excel Intelligente Tabellenkalkulation für die Verwaltung von Informationen.
- PowerPoint Erstellen dynamischer Präsentationen für eine eindrucksvolle Informationsdarbietung.
- OneNote Das digitale Notizbuch für eine überschaubare und gründliche Datenaufnahme.
- Outlook Hier wird Kommunikation leicht gemacht.
- Publisher Gestaltung hochwertiger Publikationen auf professioneller Ebene.
Die wichtigsten Features von Microsoft Office 2019 Standard auf einen Blick
- Alle typischen Office-Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Outlook sind vorhanden.
- Zahlreiche neue Funktionen gegenüber den Vorgänger-Versionen.
- Data Loss Prevention gegen Datenverluste.
- Enge Verknüpfungen mit allen gängigen Microsoft-Applikationen. Das Übertragen von Inhalten gelingt schnell und einfach.
- Anbindung an die Cloud: Zusammenarbeit deutlich erleichtert.
Microsoft Office 2019 Standard: In jeder Hinsicht verbessert
Microsoft ist mit Office 2019 ein bemerkenswerter Spagat gelungen: Die Entwickler haben die Software-Lösung in jeder Hinsicht verbessert. Dabei mussten sie jedoch nichts aufgeben, was die einzelnen Programme besonders macht. Nutzer, die sich für diese Lösung entscheiden, werden erleichtert feststellen, dass es immer noch Office ist. Die grundlegenden Designprinzipien wurden nicht angetastet. Man findet sich auf diese Weise intuitiv zurecht. Jede einzelne der Anwendungen ist leistungsstärker geworden, aber keine lässt sich schwieriger bedienen: Nutzer können mehr mit Office 2019 machen, aber es ist nicht komplizierter geworden.
Cloud-Anbindung und Datenschutz
Die Neuerungen, die in Office 2019 eingearbeitet wurden, sind deutlich zu zahlreich, um sie an dieser Stelle alle aufzuzählen. Deshalb soll nur zwei zentrale Verbesserungen hingewiesen werden: Die Office-Anwendungen arbeiten auf Wunsch alle mit der Microsoft-Cloud OneDrive Hand in Hand. Dadurch wird die Zusammenarbeit in Word deutlich verbessert: Beispielsweise können Mitarbeiter im Home Office Dokumente vorbereiten, die dann im Büro ausgedruckt werden. Referatsgruppen in der Schule oder in der Universität müssen sich nicht mehr persönlich treffen, um sich auszutauschen. Über OneNote können sie ihre Notizen ganz einfach teilen und abgleichen.
Nutzer von Office 2019 Standard sind zudem deutlich besser als früher gegen Datenverluste geschützt. Microsoft hat mit der Data Loss Prevention (DLP) beispielsweise ein System eingeführt, dass automatische Sicherungen bei unerwarteten Abstürzen oder Angriffen von außen erstellt. Für jeden, der mit sensiblen Daten operiert, ist diese Unterstützung ausgesprochen wertvoll.
Systemanforderungen - Office 2019 Standard |
|
Prozessor |
1,6 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme |
Windows 10, Windows 11 |
Arbeitsspeicher |
mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher |
mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm |
mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version |
.NET-Version 3.5 oder höher |
(weitere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) |
So können Sie ohne Verzögerung von einem umfangreicheren Office-Paket profitieren.
Hinweis zu den Office-Varianten:
Die Kompatibilität zwischen Installationsdatei und Produktschlüssel ist entscheidend! Aufgrund der Vielfalt an Softwarevarianten ist es unerlässlich, dass die Neuinstallation mit der von uns bereitgestellten Download-Installationsdatei erfolgt.
Unsere Innovation für Ihre Zukunft!
Sollte das von Ihnen gewünschte Office-Paket einmal nicht vorrätig sein, bieten wir Ihnen automatisch ein Upgrade auf eine höhere Version mit erweitertem Funktionsumfang, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Mit unserem Angebot erhalten Sie:
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Office 2019 Einzelanwendungen - Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2019
✔ Microsoft Excel 2019
✔ Microsoft Outlook 2019
✔ Microsoft PowerPoint 2019
✔ Microsoft Publisher 2019
✔ Microsoft Access 2019
✔ Microsoft Visio Standard 2019
✔ Microsoft Visio Professional 2019
✔ Microsoft Project Standard 2019
✔ Microsoft Project Professional 2019
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
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