Microsoft Excel 2013
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Länderzone(n): Weltweit
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Mit Microsoft Excel 2013
ist die etablierte Tabellenkalkulationssoftware nun auch im digitalen und mobilen Zeitalter angekommen. Dies gilt zum einen für die verbesserte Nutzeroberfläche, die dem Benutzer die Erstellung und Bearbeitung von Tabellen neben dem PC auch auf Smartphones und Handys ermöglicht. Außerdem punktet die 2013er Edition durch die gemeinsame Bearbeitung von Tabellen an unterschiedlichen Orten.
Microsoft Office ist seit über 20 Jahren weltweit die Standardlösung, um diverse Arbeiten am PC im Büroumfeld durchzuführen. Neben Word als Anwendung zur Erstellung von Textdokumenten, Serienbriefen und Einladungen ist Excel das beliebteste Programm der Office-Suite. Die Software ist eine klassische Tabellenkalkulationssoftware, mit der Anwender Tabellen, Statistiken und mehr erstellen können. Intelligente Funktionen ermöglichen das automatische Füllen von Tabellenfeldern nach Formeln und tragen wesentlich zur Arbeitserleichterung bei. Microsoft Excel 2013 bietet eine Reihe von Neuerungen, wobei die gemeinsame Bearbeitung von Tabellen in der Cloud hervor zu heben ist.
Als Standard für das gemeinschaftliche Arbeiten stellt Microsoft seinen Cloud-Service OneDrive (nicht in Microsoft Excel 2013 enthalten), vormals SkyDrive, zur Verfügung. Als OneDrive for Business bietet das Unternehmen ein erweitertes Funktionsspektrum, das sich an den Bedürfnissen diverser Branchen orientiert. Über den Service wird die Bearbeitung der in der Cloud abgelegten Tabellen in Echtzeit möglich, damit alle Mitarbeiter zu jeder Zeit einen Blick auf aktuell vorgenommene Änderungen werfen können. Wenn Nutzer hierfür nicht auf OneDrive zurückgreifen möchten, können diese auch die firmeneigene Webseite bzw. ihren Server als Basis für die Cloud verwenden.
Schneller Einstieg mit praktischen Vorlagen und Designs
Wie bei allen Produkten der Office-Suite 2013 erleichtert Microsoft den Einstieg in die Erstellung neuer Dokumente enorm. Vielfältige Vorlagen mit einem breiten Spektrum an Designs erleichtern die Einarbeitung in Excel. Natürlich können Anwender einzelne Vorlagen als Basis für eigene Formate nehmen, um diese nach Ihren Vorlieben zu editieren und als zukünftigen Rahmen abzuspeichern. Über die Nutzung der Cloud können Nutzer überall in der Welt auf diese Vorlagen zugreifen oder diesen anderen Nutzern zur Verfügung stellen.
Neuheiten rund ums Öffnen, Speichern und mehr
Ob Öffnen, Speichern oder Bearbeiten - Microsoft Excel 2013 erweist sich auch in den Grundfunktion als grundlegend überarbeitet mit einer Reihe von Extras. Beispielsweise reicht Ihnen als Lizenznehmer eine bestehende Internetverbindung aus, um Office-Dokumente online zu bearbeiten. Eine vollwertige Installation von Microsoft Excel 2013 an einem einzelnen festen PC ist somit nicht notwendig.
Neben neuen Menüs und Funktionen zum Öffnen und Speichern von Dokumenten hat sich auch die Freigabe von Tabellen grundlegend verbessert. Über Lync als Kommunikationssystem ist eine Teilnahme an Online-Besprechungen möglich, die sich neben Excel auf ein Teilen von Dokumenten sämtlicher Office-Produkte bezieht. Über Lync ist die direkte Freigabe von Tabellen, Statistiken und sonstigen Daten im Excel-Format möglich. Anwender legen dabei flexibel fest, ob sie allen oder nur einzelnen Teilnehmern an der Besprechung diese Dokumente zur Verfügung stellen möchten.
Betriebssystem: Windows 7 bis Windows 10, Windows Server 2008 R2 bis 2012 R2
Prozessor: 1 GHz oder schneller, x86 oder 64-Bit-Prozessor
Arbeitsspeicher: 1 GB (32-Bit-Version), 2 GB (64-Bit-Version)
Festplatte: 3 GB (für das Microsoft Office)
Grafikkarte: DirectX10-Grafikkarte, mind. Auflösung 1024 x 576 px
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Excel |
Jahr: | 2013 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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