Microsoft Visio 2024 Standard Windows
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Microsoft Visio 2024 Standard für Windows
Effiziente Visualisierung und Diagrammerstellung für Ihre Projekte
Holen Sie sich die neueste Version von Microsoft Visio 2024 Standard für Windows bei Softwarewelt24 und profitieren Sie von einer effizienten Lösung für das Erstellen von Diagrammen und Schaubildern. Diese leistungsstarke Software von Microsoft unterstützt Sie dabei, Daten zu visualisieren und die Ergebnisse vielseitig zu nutzen.
Hauptfunktionen von Microsoft Visio 2024
- Intuitive Diagrammerstellung: Nutzen Sie die Drag-and-Drop-Funktion für eine einfache Gestaltung von Schaubildern.
- Vielfältige Vorlagen: Wählen Sie aus einer großen Anzahl an Vorlagen und Shapes, um unterschiedliche Visualisierungen zu erstellen.
- Nahtlose Datenintegration: Verknüpfen Sie Diagramme mit Excel-Daten oder anderen Datenquellen für dynamische Visualisierungen.
- Freigabe über SharePoint: Teilen Sie Ihre Diagramme mühelos über SharePoint-Server, ohne dass andere Visio benötigen.
Exklusive Lizenz – Jetzt bei Softwarewelt24 erhältlich
Visio 2024 Standard für Windows ist als Einzelplatzlizenz verfügbar, ideal für Einsteiger und Profis. Diese Version ist kostengünstiger als die Professional-Ausführung und enthält alle grundlegenden Funktionen, die Sie für eine effektive Diagrammerstellung benötigen. Besuchen Sie uns bei Softwarewelt24 und sichern Sie sich Ihre Lizenz.
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- Betriebssystem: Windows 10 oder Windows 11
- Prozessor: 1,6 GHz oder schneller, Dual-Core
- Arbeitsspeicher: 4 GB (64-Bit) oder 2 GB (32-Bit)
- Festplattenspeicher: 4 GB
- Bildschirmauflösung: 1024 x 768
- Grafikkarte: DirectX 10 kompatibel
- Konnektivität: Internetverbindung für die Aktivierung erforderlich
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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