Windows 11 Education
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Windows 11 Education License – das optimale Betriebssystem für Bildungseinrichtungen
Mit dem Windows-Betriebssystem können Sie Ihren Computer einfach, effizient und intuitiv verwalten. Infolgedessen ist es das beliebteste Betriebssystem in der Computerindustrie. Diese Vorteile, die Millionen von Nutzern weltweit zu schätzen wissen, spielen auch in Bildungseinrichtungen eine wichtige Rolle. Wenn Sie davon profitieren möchten, können Sie eine Windows 11 Education-Lizenz erwerben, die Microsoft speziell für Schulen, Universitäten und ähnliche Organisationen anbietet. Sie können sie hier zu einem sehr günstigen Preis kaufen.
Bildungseinrichtungen können von Windows 11 profitieren
Bei der Konfiguration Ihres Computers können Sie zwischen mehreren Betriebssystemen wählen. Windows 11 wird jedoch besonders für Bildungseinrichtungen empfohlen. Der große Vorteil ist, dass dieses Betriebssystem sehr einfach zu bedienen ist. Die Funktionen sind intuitiv gestaltet, so dass die Bedienung des Computers nahezu keiner Schulung bedarf. Zudem nutzen viele Nutzer Windows privat und sind daher bereits mit dem Betriebssystem vertraut. Aus diesen Gründen ist es nicht erforderlich, den Schulungsteilnehmern diese Grundlagen zu erklären. Stattdessen gelangen Sie direkt zum eigentlichen Inhalt. Dies fördert eine effektive Kommunikation. Es gibt noch andere Gründe, Windows 11 im Bildungswesen einzusetzen. Beispielsweise sind für dieses Betriebssystem sehr viele Anwenderprogramme verfügbar. Dadurch kann die Software genau an die zu übertragenden Inhalte angepasst werden. Darüber hinaus verwenden Sie das neueste Betriebssystem von Microsoft in Windows 11 und können den Teilnehmern daher die neuesten Technologien vermitteln.
Neben den Versionen Windows 11 Home, Pro und Enterprise gibt es eine weitere Version, die sich besonders für Bildungseinrichtungen eignet. Wie schon beim Vorgänger Windows 10 gibt es eine Version des neusten Betriebssystems, die in Schulen, Universitäten und anderen Einrichtungen eingesetzt werden kann. Andere Anforderungen müssen entwickelt werden, insbesondere in Bezug auf Aspekte wie Zugangsbeschränkung und Heimunterricht. Insbesondere ist es wichtig, die Einführung neuer Systeme zu erleichtern und die Schulung von Lehrern zu vereinfachen, die mit älteren Betriebssystemen gearbeitet haben. Aufgrund der vorherrschenden Situation erforderte die Pandemie neue Lösungen, und daher wurzelten Wissen und Erfahrung in der Entwicklung von Windows 11 Education. Vieles wurde in Bezug auf Sicherheit und Leistung angepasst und optimiert. Der Austausch im Unterricht über cloudbasierte Netzwerke ist in der Lehre wichtig.
Microsoft Teams wird direkt in Windows 11 installiert, was die Kommunikation erleichtert und flexibler arbeitet als die bisherige Skype-Anwendung. Zudem entfallen aufwändige Installationen und eigenständige Einstellungen, was die Bedienung einfach macht, und es wurde viel Wert auf Benutzerfreundlichkeit gelegt. Dank der Integration von Android-Applikationen können nun auch mobile Endgeräte angebunden werden. Auch Geräte mit Touchscreen-Funktionen lassen sich noch besser bedienen.
Wie alle Versionen von Windows 11 bietet auch Education eine bessere Leistung in Bezug auf Spiele und Leistung. Bisher lassen sich viele Lerninhalte durch Computerspiele vermitteln und zunehmend auch im Bildungsbereich einsetzen. Dies erfordert Stabilität und Sicherheit, die Windows 11 sicherlich bietet. Insbesondere für Bildungseinrichtungen kann Windows 11 Education eine optimale Lösung sein.
Systembeschreibung - Windows 11 Education:
Systemanforderungen - Windows 11 Pro
- Prozessor: 1 Gigahertz (GHz) oder schneller mit mindestens zwei Kernen auf einem kompatiblen 64-Bit-Prozessor oder System on a Chip (SoC).
- Betriebssysteme: Windows 11
- Arbeitsspeicher: Mindestens 4GB Speicher
- Festplattenspeicher: Mindestens 64GB Speicherplatz
- Grafikkarte: Kompatibel mit DirectX 12 oder höher, mit einem WDDM 2.0-Treiber
(weitere Informationen erhalten Sie beim Hersteller)
Die Aktivierungsanweisungen gelten für die folgenden Versionen:
✔ Windows 11 Home / N
✔ Windows 11 Professional / N
✔ Windows 11 Enterprise / N
✔ Windows 11 Education
✔ Windows 11 Pro for Workstation / N
Step 1:
• Klicken Sie auf das Windows-Symbol (Start).
Step 2:
• Klicken Sie oben auf "Suchbegriff hier eingeben".
Step 3:
• Geben Sie "Aktivierungseinstellungen" ein.
Step 4:
• Klicken Sie dann auf "Produktschlüssel ändern".
Step 5:
• Geben Sie nun Ihren Produktschlüssel ein und klicken Sie auf "Weiter".
Step 6:
• Klicken Sie auf "Aktivieren".
Step 7:
• Schließen Sie nun das Fenster.
Step 8:
• Ihr Windows wurde erfolgreich aktiviert.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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