Office 2024 Standard
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Microsoft Office 2024 Standard
Die perfekte Lösung für Ihre Produktivität
Entdecken Sie die neueste Version der führenden Bürosoftware-Suite, die darauf ausgelegt ist, Ihre Produktivität und Zusammenarbeit zu optimieren. Mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche, erweiterten Funktionen für die Zusammenarbeit und umfassenden Sicherheitsmaßnahmen ist Microsoft Office 2024 Standard die perfekte Lösung für alle, die effizient arbeiten möchten.
Hauptmerkmale
- Optimierte Benutzeroberfläche: Die verbesserte Navigation macht die Nutzung der Anwendungen intuitiver und einfacher.
- Erweiterte Zusammenarbeit: Neue Tools ermöglichen es Teams, in Echtzeit an Dokumenten zu arbeiten und Projekte effizient zu koordinieren.
- Sicherheitsmaßnahmen: Zuverlässige Sicherheitsfunktionen, einschließlich fortschrittlicher Verschlüsselung und mehrstufiger Authentifizierung, schützen Ihre Daten.
- Neue Vorlagen und Designs: Profitieren Sie von einer Vielzahl an neuen Vorlagen für professionelle Dokumente.
- Integration von Cloud-Diensten: Greifen Sie jederzeit und überall über OneDrive auf Ihre Dateien zu.
Anwendungen in Office 2024 Standard
- Microsoft Word 2024: Erstellen und bearbeiten Sie anspruchsvolle Textdokumente.
- Microsoft Excel 2024: Analysieren und verwalten Sie Daten effizient mit erweiterten Funktionen.
- Microsoft PowerPoint 2024: Entwerfen Sie eindrucksvolle Präsentationen mit neuen Designs und Animationen.
- Microsoft Outlook 2024: Organisieren Sie Ihre E-Mails, Kalender und Kontakte effizient.
- Microsoft OneNote 2024: Halten Sie Ihre Notizen und Ideen in einem digitalen Notizbuch fest.
- Microsoft Publisher 2024: Gestalten Sie professionelle Druckmaterialien mit benutzerfreundlichen Layout-Werkzeugen.
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Optimieren Sie Ihre Arbeit mit Microsoft Office 2024. Diese Software ist ideal für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen, die leistungsstarke Lösungen suchen.
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- Prozessor: 2,0 GHz oder schneller, 2-Kern-Prozessor
- Betriebssysteme: Windows 10, Windows 11, Windows Server 2019/2021 (andere Versionen werden nicht unterstützt)
- Arbeitsspeicher: Mindestens 4 GB RAM
- Festplattenspeicher: Mindestens 10 GB verfügbarer Speicherplatz
- Bildschirmauflösung: Mindestens 1024 x 768 Pixel
- .NET-Version: .NET-Version 3.5 oder höher
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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