Microsoft PowerPoint 2019
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Microsoft PowerPoint 2019 für Windows
Microsoft PowerPoint 2019: Meisterhafte Präsentationen leicht gemacht
Microsoft PowerPoint 2019 ist die neueste und leistungsstärkste Version der Präsentationssoftware, die weltweit in Schulen, Unternehmen und Behörden zum Einsatz kommt. Diese Version bietet nicht nur die bewährten Funktionen, sondern wurde erheblich verbessert, um die Anforderungen moderner Präsentationen zu erfüllen.
Wichtige Funktionen von PowerPoint 2019
- **Intuitives Design**: Modernisierte und benutzerfreundliche Oberfläche
- **Neue Animationen**: Frische Effekte für ansprechende Präsentationen
- **Optimierte Designvorschläge**: Automatische Layoutvorschläge für ein professionelles Aussehen
- **Zoomen**: Fokus auf Details durch Bild- und Grafik-Zoom
- **Textmarker**: Wichtige Passagen hervorheben, wie in Microsoft Word
- **Grafik- und Bildbearbeitung**: Umfassende Bearbeitungsmöglichkeiten
- **4K-Unterstützung**: Präsentationen in gestochen scharfer Ultra-HD-Qualität
- **Weniger ist mehr**: Einfachere Bedienung
PowerPoint 2019 überzeugt mit einer übersichtlichen Benutzeroberfläche. Standardmäßig werden nur die am häufigsten genutzten Funktionen angezeigt, während weniger genutzte Features ausgeblendet sind. Diese können jedoch nach Bedarf individuell hinzugefügt werden, um eine personalisierte Arbeitsoberfläche zu schaffen.
Leistungsstarkes Update mit neuen Funktionen
Neben den neuen Animationen und Designvorschlägen ist der beliebte Textmarker aus Word nun auch in PowerPoint verfügbar. Grafiken und Bilder lassen sich nicht nur bearbeiten, sondern auch in 4K-Qualität exportieren, was besonders bei hochauflösenden Präsentationen einen Unterschied macht.
Warum sich das Upgrade auf PowerPoint 2019 lohnt
PowerPoint 2019 ist nicht nur für neue Nutzer eine erstklassige Wahl, sondern bietet auch für Nutzer älterer Versionen zahlreiche Verbesserungen. Besonders vorteilhaft: Kein Abo notwendig – Sie zahlen nur einmal und profitieren dauerhaft von allen Vorteilen.
Systemanforderungen – Microsoft PowerPoint 2019
- **Prozessor**: 1 GHz oder schneller, 32-Bit (x86) oder 64-Bit (x64)
- **Betriebssystem**: Windows 10, Windows 11, Windows Server 2019/2022
- **RAM**: Mindestens 2 GB
- **Festplattenspeicher**: Mindestens 4 GB verfügbarer Speicherplatz
- **Bildschirmauflösung**: Mindestens 1024 x 768 Pixel
- **NET-Version**: .NET-Version 3.5 oder höher
(Weitere Informationen finden Sie auf der Hersteller-Website.)
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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