Microsoft Publisher 2021 Windows
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Artikel-Nr.:GO-O5
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Produktinformationen für "Microsoft Publisher 2021 Windows"
Bei Softwarewelt24 erhalten Sie Microsoft Publisher 2021 zu einem günstigen Preis.
Diese leistungsstarke Software ermöglicht es kreativen Köpfen, individuelle Publikationen für verschiedene Zwecke zu erstellen. Mit einer Vielzahl von Werkzeugen und einer benutzerfreundlichen Oberfläche hebt sich Publisher 2021 deutlich von der Konkurrenz ab und bietet eine umfassende gestalterische Freiheit.
Freiheit für Ihre Kreativität
Microsoft Publisher 2021 legt den Fokus auf die Kreativität des Anwenders. Die Software eignet sich ideal für die Gestaltung und Veröffentlichung verschiedenster Projekte, sei es eine Speisekarte für Ihr Restaurant, Grußkarten oder Marketingmaterialien für Ihr Unternehmen. Die erstellten Dateien können problemlos auf Papier, online oder per E-Mail veröffentlicht werden, wobei Publisher sicherstellt, dass Ihre Arbeit in jeder Umgebung gleich gut aussieht.
Einfache Bedienung und intuitive Werkzeuge
Die Benutzerfreundlichkeit von Microsoft Publisher 2021 macht sie sowohl für professionelle Anwender als auch für den privaten Gebrauch geeignet. Die Software bietet eine intuitive Benutzeroberfläche und organisiert die zahlreichen Werkzeuge übersichtlich in Registerkarten. Dank Drag-and-Drop-Funktionen können Sie Bilder und Vorlagen einfach in Ihr Projekt einfügen. Zudem stehen Ihnen eine Vielzahl von Vorlagen zur Verfügung, die Sie für Ihre Projekte nutzen können.
Aktuelle Änderungen und Verbesserungen
Microsoft hat Publisher 2021 an das neue Erscheinungsbild von Windows 11 und Office 2021 angepasst. Das Design wurde überarbeitet und um einen Dark Mode erweitert, der für eine bessere Übersicht bei kontrastreichen Inhalten sorgt. Die Software bietet auch mehr Leistung auf älteren Systemen und eine erhöhte Stabilität.
Systemanforderungen - Microsoft Publisher 2021 | |
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Prozessor | 1,6 Gigahertz (GHz) oder schneller, 32-Bit (x86) - oder 64-Bit (x64) -Prozessor |
Betriebssysteme | Windows 10, Windows 11 Windows Server 2019 , (andere Windows Versionen werden nicht unterstützt) |
Arbeitsspeicher | mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | mindestens 3 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version | .NET-Version 3.5 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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