Microsoft Outlook 2013
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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Microsoft Outlook 2013
ist einer der beliebtesten und besten E-Mail-Clients für Windows-Systeme. Das Programm unterstützt Sie dabei, E-Mails zu empfangen und zu versenden. Sie können MS Outlook 2013 auch für mehrere E-Mail-Konten einrichten sowie Ihren Terminkalender und Ihre Kontakte verwalten. Insbesondere bei einem sehr hohen E-Mail-Volumen kann Outlook 13 seine Stärken ausspielen.
Einfache Termin-, E-Mail- und Kontaktverwaltung im Alltag
MS Outlook 2013 dient als zentrale Verwaltungsschnittstelle in Ihrem beruflichen oder privaten Alltag. Sie halten Termine fest, fügen Kontaktinformationen wichtiger Personen hinzu oder gestalten eine umfangreiche Aufgabenliste. Diese erinnert sie automatisch jeden Tag an wichtige Aufgaben, die Sie zu erledigen haben. Sie können Outlook 13 auch über mehrere Geräte hinweg synchronisieren, sodass Ihnen beispielsweise auf einem Smartphone automatisch dieselben Informationen zur Verfügung stehen wie an Ihrem Computer.
Gleichzeitig ist Microsoft Outlook 2013 ein Programm, das Ihnen den Umgang mit E-Mails deutlich erleichtert. Umfangreiche Filter- und Suchfunktionen sorgen dafür, dass Sie beispielsweise wichtige E-Mails in kurzer Zeit wiederfinden und auch deren Anhänge durchsuchen können. Speichern Sie Entwürfe und sehen Sie sich Anhänge mit einer Vorschaufunktion an, ohne sie herunterladen zu müssen. Erhalten Sie eine neue E-Mail, informiert Sie MS Outlook 2013 automatisch und Sie können sofort darauf reagieren.
Microsoft Outlook 2013 gestattet Ihnen außerdem die Trennung von allen jemals erhaltenen E-Mail-Nachrichten und ungelesenen Neuzugängen, sodass Sie schnellen Zugriff auf die wichtigen Mitteilungen erhalten. Mittels Drag & Drop verschieben Sie E-Mails einfach von einem Ordner in den anderen. Aktivieren Sie die neue Touch-Oberfläche, um Office 13 auch auf Tablets oder Notebooks mit einem Touchscreen so nutzen zu können, wie Sie es kennen.
Neue Funktionen in Microsoft Outlook 2013
- In Outlook 13 verbinden Sie Ihr Konto mit Facebook oder vergleichbaren sozialen Netzwerken. Dadurch können Sie direkt in Outlook auf Ihre Freunde und Bekannte zugreifen, die Sie in sozialen Netzwerken gespeichert haben.
- Kurze Vorschauoptionen für Termine oder Kontaktdaten gewähren Ihnen einen Einblick in Informationen über Personen, um so beispielsweise schnell an Telefonnummern oder E-Mail-Daten zu gelangen.
- Sie haben den E-Mail-Anhang vergessen? MS Outlook 2013 warnt Sie vor dem Absenden einer E-Mail, sodass Sie Ihren Fehler noch im Voraus korrigieren können.
- Outlook 13 verfügt über eine Touch-kompatible Oberfläche, die Sie bei Bedarf aktivieren können. Dadurch können Sie viele der wichtigen Funktionen auch auf Geräten wie einem Tablet komfortabel steuern, ohne eine externe Maus oder Tastatur verwenden zu müssen.
Die Lösung für private und berufliche Anwender
Sie erwerben mit Microsoft Outlook 2013 ein Produkt, das Sie zur Nutzung an genau einem Arbeitsplatz berechtigt. Damit eignet sich die Software sowohl für private Nutzer, die mehr Ordnung und Struktur in ihren Alltag bringen möchten, als auch für berufliche Anwender. Freiberufler, Selbstständige oder kleine Unternehmen profitieren in hohem Maße von den genannten Vorteilen in Outlook 13.
Da sich das Design von MS Outlook 2013 nur in Ansätzen vom Vorgänger unterscheidet, wird Ihnen auch der Umstieg sehr leichtfallen. Das Programm ist auch mit dem neuen Windows 10 kompatibel und enthält alle Updates, die Microsoft seit Erscheinen der Anwendung veröffentlicht hat.
MICROSOFT OUTLOOK 2013 - SYSTEMANFORDERUNGEN
Plattform | Windows |
Unterstütztes Betriebssystem |
Windows 10, Windows 8, Windows 7 |
Prozessor | x86- oder x64-Bit-Prozessor mit 1 Gigahertz (GHz) oder schneller und SSE2 |
Arbeitsspeicher | 1 GB RAM (32-Bit); 2 GB RAM (64-Bit) |
Festplattenspeicher | 3 GB |
Grafikkarte | DirectX 10-Grafikkarte erforderlich |
Soundkarte | k.A. |
Zusätzliche Systemanforderungen:
- Für Internetfunktionen ist eine Internetverbindung erforderlich.
- Ein Microsoft-Konto ist erforderlich.
Betriebssystem: | Windows |
Enthält: | Outlook |
Jahr: | 2013 |
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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