Microsoft Access 2016
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Artikel-Nr.:SW-74000
Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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Microsoft Access 2016: das effiziente Datenbanksystem
Effizientes Datenbankmanagement mit Microsoft Access 2016 bei Softwarewelt24
Microsoft Access 2016 ermöglicht Ihnen die Erstellung umfassender Datenbanken, Formulare und Berichte. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Vorlagen (wie Kontaktdatenbanken, Aufgabenverwaltung, Problemerkennung und Projektmanagement) die passende Vorlage aus. Alternativ können Sie auch eine leere Datenbank erstellen und sie nach Ihren eigenen Anforderungen anpassen.
Mit Access 2016 behalten Sie mühelos den Überblick über Kundenkontaktdaten und andere wichtige Informationen wie Fotos, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Sie können Daten intuitiv, schnell und übersichtlich verwalten und sie aus Bild- oder PDF-Dateien mit wenigen Klicks importieren, ähnlich wie in Excel.
Die Hauptfunktionen von Microsoft Access 2016 ermöglichen das Management verschiedener Arten von Datenbanken, die Nutzung der vertrauten Benutzeroberfläche von Office-Produkten, die Zusammenarbeit mit Kollegen über SharePoint oder Office 365 sowie das schnelle Erstellen relevanter Datenbanktypen mithilfe integrierter Vorlagen.
Mit Access 2016 können Sie außerdem Web-Access-Anwendungen erstellen, um mit Ihren Kollegen zusammenzuarbeiten, auch ohne dass sie Access 2016 auf ihren Geräten installiert haben. Diese Anwendungen können im Internet ausgeführt werden und bieten Bearbeitungsbefehle ähnlich wie Desktop-Software. Access 2016 ermöglicht die Erweiterung vorhandener Datenbanken aus Excel-Dokumenten oder SQL-Datenbanken für noch mehr Funktionalität.
Systemanforderungen - Access 2016 | |
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Prozessor | 1 Gigahertz (GHz) oder schneller, x86-Bit- oder x64-Bit-Prozessor mit SSE2-Befehlssatz |
Betriebssysteme |
Windows 11, Windows 10, Windows 8.1 Windows Server 2016, Windows Server 2012 |
Arbeitsspeicher | mindestens 2GB RAM |
Festplattenspeicher | mindestens 3 GB verfügbarer Speicherplatz |
Bildschirm | mindestens 1024 * 768 Pixel |
NET-Version | .NET-Version 3.5 oder höher |
(genauere Informationen erhalten Sie bei dem Hersteller) office.com/systemrequirements. |
Office Einzelanwendungen -
Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word
✔ Microsoft Excel
✔ Microsoft Outlook
✔ Microsoft PowerPoint
✔ Microsoft Publisher
✔ Microsoft Access
✔ Microsoft Visio Standard
✔ Microsoft Visio Professional
✔ Microsoft Projekt Standard
✔ Microsoft Projekt Professional
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
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