Office 2019 Professional
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
Laufzeit: Unbegrenzt
Länderzone(n): Weltweit
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"Office 2019 Professional"
Office 2019 Professional: Büroaufgaben effizient erledigen
Office 2019 Professional gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Büroarbeiten mit hoher Effizienz zu erledigen. Die Programme, die in diesem Paket enthalten sind, sind intuitiv zu bedienen und fördern eine schnelle Arbeitsweise.
Office 2019 Professional: das umfangreiche Office-Paket für professionelle Anwender
Wenn Sie Office 2019 Professional kaufen, erhalten Sie eine sehr umfangreiche Office-Suite, mit der Sie vielfältige Büro- und Verwaltungsaufgaben erledigen können. Das Paket besteht aus folgenden Programmen:
- Word
- Excel
- PowerPoint
- Outlook
- Publisher
- Access
Programme wie Word und Excel zählen zur Grundausstattung jeder Office-Software. Damit erstellen Sie Textdokumente und erfassen Daten in Tabellen. Mit PowerPoint gestalten Sie ansprechende und interessante Präsentationen. Outlook hilft Ihnen dabei, Ihren E-Mail-Verkehr mit hoher Effizienz abzuwickeln. Gerade für professionelle Anwender spielt auch das Programm Publisher eine wichtige Rolle. Damit entwerfen Sie Flyer, Broschüren und andere Dokumente, die für die Veröffentlichung bestimmt sind. Mit dieser Software erzielen Sie auf einfache Weise ansprechende Ergebnisse. Auch das Datenbankprogramm Access ist im gewerblichen Umfeld von großer Bedeutung, um größere Datenmengen sicher und effizient zu verwalten.
Neuartige Funktionen bei Office 2019
Bei Office 2019 handelt es sich um die aktuelle Version der beliebten Büro-Software von Microsoft. Diese zeichnet sich durch viele neue Features aus. Insbesondere die Möglichkeiten für PowerPoint-Präsentationen wurden deutlich erweitert. Hier können Sie nun nicht nur 4K-Vidoes einfügen. Darüber hinaus stehen Ihnen vielfältige neue Animationen zur Verfügung. Wenn Sie mit Excel arbeiten, profitieren Sie von vielen neuen Darstellungsformen für Diagramme.
Key für Office 2019 Professional kaufen
Wenn Sie Office 2019 Professional nutzen möchten, können Sie die Software ganz bequem auf unserer Homepage herunterladen. Sobald Sie den Kauf getätigt haben, erhalten Sie von uns den Key für die Aktivierung übermittelt. Das bedeutet, dass Sie die Software bereits wenige Minuten nach dem Kauf nutzen können. Darüber hinaus können wir auf diese Weise komplett auf physische Datenträger verzichten. Das spart Versand- und Lagerkosten und ermöglicht effizientere Strukturen. Das ist ein wesentlicher Faktor dafür, dass wir Ihnen Office 2019 Professional zu einem besonders günstigen Preis anbieten können.
Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
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