Office 2016 Professional
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Sprache: Alle Sprachen
Gerät(e): 1 PC
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"Office 2016 Professional"
Office 2016 Professional: Büroarbeiten effizient erledigen
Büroarbeiten zählen für viele Menschen zu ihren täglichen Aufgaben. Wenn Sie selbst ein kleines Unternehmen führen, im Homeoffice arbeiten oder als Privatanwender viel Wert auf eine hochwertige Bürosoftware legen, bietet es sich an, Office 2016 Professional zu kaufen.
Office 2016 Professional: das umfangreiche Office Paket
Office 2016 zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass diese Version sehr viele einzelne Büroprogramme enthält. Daher können Sie damit vielfältige Büroarbeiten erledigen. Das Office-Paket umfasst folgende Einzelprogramme:
- Word 2016
- Excel 2016
- PowerPoint 2016
- OneNote 2016
- Outlook 2016
- Publisher 2016
- Access 2016
Sehr beliebt ist beispielsweise das Textverarbeitungsprogramm Word. Damit können Sie Briefe und viele andere Dokumente aufsetzen. Für eine einfache Erfassung Ihrer Unternehmensdaten bietet es sich an, Excel zu verwenden. Sollten Sie mit umfangreichen Datensätzen arbeiten, können Sie jedoch auch das Datenbankprogramm Access nutzen. Mit PowerPoint gestalten Sie ansprechende Präsentationen und mit Outlook organisieren Sie Ihren E-Mail-Verkehr sehr effizient.
Intuitiv und benutzerfreundlich: effizient arbeiten mit Office 2016
Ein großer Vorteil von Office 2016 besteht darin, dass dieses Programm auf eine intuitive Bedienung ausgelegt ist. Alle wichtigen Funktionen sind leicht zu finden und durch klare Bezeichnungen wird sofort klar, wozu sie dienen. Daher können Sie die Programme ohne lange Einarbeitungszeit nutzen. Darüber hinaus ist die Bedienung auf eine effiziente Arbeitsweise ausgelegt, sodass Sie damit alle Aufgaben schnell erledigen.
Office 2016 Professional kaufen: So können Sie viel Geld sparen
Wenn Sie Office 2016 Professional kaufen möchten, können Sie die Software einfach in unserem Onlineshop herunterladen. Sobald Sie den Kaufvorgang abgeschlossen haben, senden wir Ihnen den Key für die Aktivierung zu. Daher können Sie das Programm bereits nach wenigen Minuten nutzen. Darüber hinaus können wir auf diese Weise komplett auf physische Datenträger verzichten. Sowohl die Software selbst als auch den Key übermitteln wir Ihnen in elektronischer Form. Das trägt zu sehr effizienten Strukturen bei, die zu enormen Preisvorteilen führen. Das ist einer der Gründe dafür, dass Sie Office 2016 Professional in unserem Onlineshop zu einem besonders günstigen Preis erhalten.
Office 2016 Einzelanwendungen - Installationsanleitung
Die Installationsanleitung gilt für folgende Versionen:
✔ Microsoft Word 2016
✔ Microsoft Excel 2016
✔ Microsoft Outlook 2016
✔ Microsoft PowerPoint 2016
✔ Microsoft Publisher 2016
✔ Microsoft Access 2016
✔ Microsoft Visio Standard 2016
✔ Microsoft Visio Professional 2016
✔ Microsoft Project Standard 2016
✔ Microsoft Project Professional 2016
Schritt 1
Gehen Sie nun mithilfe des Downloadlinks auf unsere Downloadseite und laden Sie die richtige Bit Version herunter.
Schritt 2
Gehen Sie nun in den Explorer, dann auf Downloads und führen anschließend die Installationsdatei aus.
Schritt 3
Klicken Sie nun auf Installieren.
Schritt 4
Klicken Sie nun auf Ja, damit Veränderungen in Ihrem Gerät vorgenommen werden dürfen.
Schritt 5
Die Installation hat somit begonnen. Warten Sie, bis der rote Balken komplett geladen ist und die Installation abgeschlossen wird.
Schritt 6
Klicken Sie nun auf Schließen.
Schritt 7
Nun ist Ihr Programm installiert und ist auf Ihrem Rechner. Das Programm muss jetzt nur noch aktiviert werden.
Klicken Sie hierfür auf das Start-/Windowssymbol, tippen Word ein und öffnen danach das Programm.
Schritt 8
Erstellen Sie ein Leeres Dokument.
Schritt 9
Klicken Sie nun oben links auf Datei.
Schritt 10
Geben Sie in das Feld den Produktschlüssel ein und klicken auf Office aktivieren. Um Tippfehler zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Produktschlüssel aus der E-Mail kopieren und anschließend in dem Feld einfügen.
Schritt 11
Nun erhalten Sie unter Konto die Meldung, dass das Produkt aktiviert ist.
Ihr Produkt wurde erfolgreich aktiviert.
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Rechtssprechung zu Gebrauchtsoftware
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt.
Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.
Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.
Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.
In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
VOLUMENLIZENZEN UND DEREN AUFSPLITTUNG EBENFALLS LEGAL
In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.
- IT-Business: EuGH: Download-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- Financial Times Deutschland: Kluges Urteil zu Second-Hand-Software
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- Bild.de: Gebrauchte Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH: Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ComputerBild.de: EU-Gericht: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
- crn.de: Oracle unterliegt im Streit um Download-Software
- ChannelBiz: Europäischer Gerichtshof entscheidet für UsedSoft
- Online PC: usedSoft gewinnt: Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Software-Gebrauchthandel
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- ITReseller.ch: EU erklärt Verkauf gebrauchter Software für legal
- n-TV.de: Handel mit gebrauchter Software - Verkauf ist generell erlaubt
Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen.(https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
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